1078. Kreisbehördl Intim. des hohen Statthalterei Erlaßes wegen Verleihung einer personellen Schuhmachergerechtsame an Josef Kutschera im Rekurswege. Von diesem hohen Erlaße ist Rekurrent unter Aushändigung seiner Rekursbeilagen mit dem Beifügen, daß er sich nach erlangter Rechtskraft dieser hohen Entscheidung zum Behufe der Bemessung seiner Erwerbsteuer hieramts zu melden habe, so wie der Vorsteher der hies. Schuhmacher Innung dekretaliter zu verständigen. 227. Josef Haslinger, Hausbesitzer in Aichet No 394 um Verleihung eines personellen Wirthsgewerbes. Wird dem Herrn Josef Haslinger in Folge der über den hiesigen Lokalbedarf gepflogenen Erhebungen auf sein Ansuchen de prs. 15. Jänner l.J. Z. 227 und Verleihung eines personellen Wirthsgewerbes für die Vorstadt Aichet bedeutet, daß diesem Gesuche bei dem hierortigen Bestande von 52 den Lokalbedarf ohnehin weit überschreitenden gleichen Gewerben und bei dem Umstande, daß sich nach den obenerwähnten Erhebungen auch für die Vorstadt Aichet die Errichtung eines neuen Wirthsgewerbes in keiner Weise als nothwendig herausstellt, keine Folge gegeben werden könne. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die hohe kk. Statthalterey offen, der aber binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weitere 14 Tagen zu überreichen ist.
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