1078. Kreisbehördl Intim. des hohen Statthal- terei Erlaßes wegen Verleihung einer personellen Schuhmachergerechtsame an Josef Kutschera im Rekurswege. Von diesem hohen Erlaße ist Rekurrent unter Aushändigung seiner Rekursbei- lagen mit dem Beifügen, daß er sich nach erlangter Rechtskraft dieser hohen Entscheidung zum Behufe der Bemessung seiner Erwerbsteuer hieramts zu mel- den habe, so wie der Vorsteher der hies. Schuhmacher Innung dekretaliter zu verständigen. 227. Josef Haslinger, Hausbesitzer in Aichet No 394 um Verleihung eines per- sonellen Wirthsgewerbes. Wird dem Herrn Josef Haslinger in Folge der über den hiesigen Lokalbe- darf gepflogenen Erhebungen auf sein An- suchen de prs. 15. Jänner l.J. Z. 227 und Verleihung eines personellen Wirths- gewerbes für die Vorstadt Aichet be- deutet, daß diesem Gesuche bei dem hierortigen Bestande von 52 den Lokalbedarf ohnehin weit überschrei- tenden gleichen Gewerben und bei dem Umstande, daß sich nach den obener- wähnten Erhebungen auch für die Vor- stadt Aichet die Errichtung eines neu- en Wirthsgewerbes in keiner Weise als nothwendig herausstellt, keine Folge gegeben werden könne. Gegen diese Entscheidung steht der Re- kurs an die hohe kk. Statthalterey offen, der aber binnen 4 Wochen anzu- melden und binnen weitere 14 Tagen zu überreichen ist.
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