Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 7. März 1857 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr vom 7. März 1857 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeister Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Lechner, Dr. Spängler, Mayr, Haas, Edelbauer, Heindl Michael, Vögerl, Sandböck, Amort, Stigler, Wittigschlager, Nutzinger und v. Jäger. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Heindl Anton, Krenklmüller, Engl, Millner, Vogl, Haratzmüller, Eysn, Unzeittig. III. Section Refrt. Herr vice Bürgermeister: 1173. Vortrag Wir sind heute berufen, den Schluß- stein zu legen, wobei jahrelange Unterhandlungen ihrer endlichen Lösung zugeführt und das erwünschte Ziel, die demnächstige Activirung der Sparkasse zu Steyr erreicht ist. Es liegt uns ob, die der Stadtgemein- de durch die Statuten vorbehaltene Vertretung zu bestimmen, und sonach die Wahl von acht Ausschüssen vorzu- nehmen. Wenn ich mir erlaube
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr vom 7. März 1857 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeister Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Lechner, Dr. Spängler, Mayr, Haas, Edelbauer, Heindl Michael, Vögerl, Sandböck, Amort, Stigler Wittigschlager, Nutzinger und v. Jäger. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Heindl Anton, Krenklmüller, Engl, Millner, Vogl, Haratzmüller, Eysn, Unzeittig. III. Section Refrt. Herr vice Bürgermeister: 1173. Vortrag Wir sind heute berufen, den Schlußstein zu legen, wobei jahrelange Unterhandlungen ihrer endlichen Lösung zugeführt und das erwünschte Ziel, die demnächstige Activirung der Sparkasse zu Steyr erreicht ist. Es liegt uns ob, die der Stadtgemeinde durch die Statuten vorbehaltene Vertretung zu bestimmen, und sonach die Wahl von acht Ausschüssen vorzunehmen. Wenn ich mir erlaube
diesen Gegenstand in näheren Betracht zu ziehen, so ist es mir das lebhafte Interesse für denselben, und das aufrichtige Bestreben in letzten Augenblicke bei Erlöschung der als Comité Mitglied übernommenen Verpflichtung dem ehrenvollen Vertrauen des Gemeinderathes zu entsprechen. Der Ausschuß der Sparkassa ist mit den wichtigsten Funktionen betraut, von deren gewissenhaften und genauer Vollziehung hängt das Aufblühen und Gedeihen des gemeinnützigen Institutes ab. Der Anfang jeder neuen Unternehmung biethet größere Schwierigkeiten, bis die Vorgezeigten Wege gebahnt, und mit Hilfe umsichtiger Thätigkeit und in der Zeit gewonnenen Erfahrung die ordentlichen Geleise des Fortschritts gefunden sind. Der mächtigste und unerläßlichste Factor, das allgemeine Vertrauen, wird stets den entscheidensten Einfluß haben, und muß daher als eine Grundbedingung dieser Anstalt zugewendet sein. Besondere Verhältnisse machen die Aufgabe dieser Vertretung schwirriger, da der Ausschuß aus den vereinigten Gemeinden des Bezirkes Steyr zusammengesetzt ist, und bei dem gemeinschaftlichen Streben in Erreichung der statutenmäßigen Zwecke, eine verschiedenartige Anschauung eintretten könnte. Erlauben Sie mir den Wirkungskreis des Austchußes in seinen wichtigsten Punkten zu bezeichnen.
diesen Gegenstand in näheren Betracht zu ziehen, so ist es mir das lebhafte Interesse für denselben, und das auf- richtige Bestreben in letzten Augen- blicke bei Erlöschung der als Comité Mitglied übernommenen Verpflichtung dem ehrenvollen Vertrauen des Ge- meinderathes zu entsprechen. Der Ausschuß der Sparkassa ist mit den wichtigsten Funktionen betraut, von deren gewissenhaften und genau- er Vollziehung hängt das Aufblühen und Gedeihen des gemeinnützigen Institutes ab. Der Anfang jeder neuen Unternehmung biethet größere Schwierigkeiten, bis die Vorgezeigten Wege gebahnt, und mit Hilfe umsichtiger Thätigkeit und in der Zeit gewonnenen Erfahrung die ordentlichen Geleise des Fortschritts gefunden sind. Der mächtigste und unerläßlichste Factor, das allgemeine Vertrauen, wird stets den entscheidensten Ein- fluß haben, und muß daher als eine Grundbedingung dieser Anstalt zugewendet sein. Besondere Ver- hältnisse machen die Aufgabe dieser Vertretung schwirriger, da der Ausschuß aus den vereinigten Gemeinden des Bezirkes Steyr zusammengesetzt ist, und bei dem gemeinschaftlichen Streben in Errei- chung der statutenmäßigen Zwecke, eine verschiedenartige Anschau- ung eintretten könnte. Erlauben Sie mir den Wirkungs- kreis des Austchußes in seinen wichtigsten Punkten zu bezeichnen.
Nach §. 41 der Statuten ist dem Aus- schuße vorbehalten: I. Die Feststellung seiner Geschäftsordnung II. Die Berathung und Entscheidung über die Erhöhung und Erniedrigung des Zinnsfußes der Einleger, dann die Verwendungsart der der Sparkasse anvertrauten Gelder. III. Die Anstellung und Entlassung der Beamten, Instruktion der Direktion und des angestellten Personals. IV. Die Berathung und Entscheidung über die Verwendung des Reservefondes in den Fällen des §. 7. V. Die Bewilligung außerordentli- cher das currente Erforderniß übersteigender Verwaltungsauslagen. VI. Berathung über alle wichtigen Angelegenheiten, wozu nach §. 41 eine Ausschußsitzung einzuberufen ist, endlich VII. Anträge auf Aenderungen in den Statuten unter Vorbehalt der Ge- nehmigung des kk. Ministeriums des Innern. Wird nun in Erwägung gezogen, daß die Stadtgemeinde Steyr die Verpflichtung auf sich hat, die erste Einrichtung der Sparkasse ohne Ent- geld gegen Rückersatz in einer sehr fernen Zeit und außer dem die beson- dere Garantie von 10.000 fl CMz für die Einleger und ihre statutenmäßige Ver- zinsung auf sich genommen, daß die Verwal- tung auf die unentgeldliche Dienstlei- stung intelligenter, mit dem Rechnungswe- sen wohl vertrauter und auch durch den Beirath im Merkantilfache ausgebildeter
Nach §. 41 der Statuten ist dem Ausschuße vorbehalten: I. Die Feststellung seiner Geschäftsordnung II. Die Berathung und Entscheidung über die Erhöhung und Erniedrigung des Zinnsfußes der Einleger, dann die Verwendungsart der der Sparkasse anvertrauten Gelder. III. Die Anstellung und Entlassung der Beamten, Instruktion der Direktion und des angestellten Personals. IV. Die Berathung und Entscheidung über die Verwendung des Reservefondes in den Fällen des §. 7. V. Die Bewilligung außerordentlicher das currente Erforderniß übersteigender Verwaltungsauslagen. VI. Berathung über alle wichtigen Angelegenheiten, wozu nach §. 41 eine Ausschußsitzung einzuberufen ist, endlich VII. Anträge auf Aenderungen in den Statuten unter Vorbehalt der Genehmigung des kk. Ministeriums des Innern. Wird nun in Erwägung gezogen, daß die Stadtgemeinde Steyr die Verpflichtung auf sich hat, die erste Einrichtung der Sparkasse ohne Entgeld gegen Rückersatz in einer sehr fernen Zeit und außer dem die besondere Garantie von 10.000 fl CMz für die Einleger und ihre statutenmäßige Verzinsung auf sich genommen, daß die Verwaltung auf die unentgeldliche Dienstleistung intelligenter, mit dem Rechnungswesen wohl vertrauter und auch durch den Beirath im Merkantilfache ausgebildeter
Männer berechnet ist, ohne die großen Opfer in moralischer Beziehung in Anschlag bringen zu wollen, so komme ich zu dem Schluße, daß bei der Wahl des Ausschußes allen diesen Anforderungen vollste Rechnung zu tragen ist, und Dieselbe nach diesen Grundzügen vorzüglich berufen ist innerhalb den statutenmäßig gegebenen weittragenden Gränzen stets die Interessen der Stadtgemeinde, als den Centralpunkt der Industrie, des Handels, der Gewerbe und Landwirthschaft mit Würde und Umsicht zu wahren. Die Gemeindeangehörigen erwarten das mit Zuversicht von der Vertretung eines Institutes, für dessen Zustandebringung sie bei dem Aufruf zur Bildung des Administrationsfondes in so vertrauensvoller Weise geantwortet haben. Nachdem nun der löbliche Gemeinderath durch sein Vertrauensvotum in der Sitzung vom 18. Dezember 1855 ad Num 6207 ein Comité mit den ausgedehntesten Vollmachten zur Durchführung der Verbreitungsmaßregeln behufs der Eröffnung einer selbstständigen Sparkassa im Vereine mit den Gemeinden des Bezirkes Steyr ernannt hat, diese Aufgabe nun gelöst ist, so dürfte dasselbe bei dem Beginne der Wirksamkeit dieser Anstalt, ohne anmaßend zu sein, vermög der hiebei gemachten Erfahrung und Kenntniß aller Verhältnisse vollkommen geeignet sei mit Verstärkung merkantilisch gebildeter Kapizitäten und mit Rücksicht auf kassaämtliche Eigenschaft seiner Thätigkeit
Männer berechnet ist, ohne die großen Opfer in moralischer Beziehung in An- schlag bringen zu wollen, so komme ich zu dem Schluße, daß bei der Wahl des Ausschußes allen diesen Anforderun- gen vollste Rechnung zu tragen ist, und Dieselbe nach diesen Grundzügen vorzüg- lich berufen ist innerhalb den statuten- mäßig gegebenen weittragenden Grän- zen stets die Interessen der Stadtgemein- de, als den Centralpunkt der Industrie, des Handels, der Gewerbe und Landwirth- schaft mit Würde und Umsicht zu wahren. Die Gemeindeangehörigen erwarten das mit Zuversicht von der Vertretung eines Institutes, für dessen Zustande- bringung sie bei dem Aufruf zur Bil- dung des Administrationsfondes in so vertrauensvoller Weise geantwortet haben. Nachdem nun der löbliche Gemeinderath durch sein Vertrauensvotum in der Sitzung vom 18. Dezember 1855 ad Num 6207 ein Comité mit den ausgedehnte- sten Vollmachten zur Durchführung der Verbreitungsmaßregeln behufs der Eröffnung einer selbstständigen Spar- kassa im Vereine mit den Gemeinden des Bezirkes Steyr ernannt hat, diese Aufgabe nun gelöst ist, so dürfte das- selbe bei dem Beginne der Wirksam- keit dieser Anstalt, ohne anmaßend zu sein, vermög der hiebei gemachten Erfahrung und Kenntniß aller Verhält- nisse vollkommen geeignet sei mit Ver- stärkung merkantilisch gebildeter Ka- pizitäten und mit Rücksicht auf kassa- ämtliche Eigenschaft seiner Thätigkeit
in der in Kürze zu eröffnenden An- stalt fortzusetzen. Auf diese Praemissen wird der Antrag gestellt: Der Gemeinderath bestimmt zu Aus- schüßen der Sparkassa die Herren Comitémitglieder mit dem Herrn Vor- sitzenden und Herrn Sekretär, den Hrn. Gemeindekassier Schiefermayr, dann die Kaufleute Franz v. Schönthan und Michael Reschauer und bestättiget diese Wahl durch Acclamation. Einhelliger Beschluß nach diesem An- trage wornach zu den 8 Ausschüßen der Sparkassa Steyr für die Stadtge- meinde Steyr folgende Herren be- stimmt wurden: 1. Anton Gaffl, 2. Anton Haller, 3. Johann Nutzinger, 4. Mathias Lechner, 5. Georg Aichinger, 6. Josef Schiefermayr, 7. Franz v. Schönthan, 8. Michael Reschauer. Gaffl Haller Dr. Spängler Franz Karl Schriftführer
in der in Kürze zu eröffnenden Anstalt fortzusetzen. Auf diese Praemissen wird der Antrag gestellt: Der Gemeinderath bestimmt zu Ausschüßen der Sparkassa die Herren Comitémitglieder mit dem Herrn Vorsitzenden und Herrn Sekretär, den Hrn. Gemeindekassier Schiefermayr, dann die Kaufleute Franz v. Schönthan und Michael Reschauer und bestättiget diese Wahl durch Acclamation. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage wornach zu den 8 Ausschüßen der Sparkassa Steyr für die Stadtgemeinde Steyr folgende Herren bestimmt wurden: 1. Anton Gaffl, 2. Anton Haller, 3. Johann Nutzinger, 4. Mathias Lechner, 5. Georg Aichinger, 6. Josef Schiefermayr, 7. Franz v. Schönthan, 8. Michael Reschauer. Gaffl Haller Dr. Spängler Franz Karl Schriftführer
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