Josef v. Jäger gegen Empfangsbestätti- gung rückzuvergüten. 659. Johann Haratzmüller um Rückvergütung des städt. Zuschlages von den im Monat Jänner ausgeführten Bier. Auf Grund der vorgelegten Lieferscheine und des richtigen Befundes der nachge- wiesenen Ausfuhr von 233 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktbr. 1856 Z. 5596 erhält das städtische Cassa-Amt den Auftrag den hiefür ent- fallenden Gemeindezuschlag von 32 fl 2 1/4 xr an Herrn Johann Haratzmüller gegen Empfangsbestättigung rückzuver- güten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu ver- ständigen ist. 735. Johann Eysn um Rückvergütung des städtischen Zuschlages von den im Monat Jänner ausgeführten Bier. Auf Grund der Revision der vorgeleg- ten Lieferscheine und des richtigen Be- fundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 12 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruk- tion vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 erhält das städtische Cassa-Amt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 1 fl 39 xr C.M. an Herrn Johann Eysn ge- gen Empfangsbestättigung rückzuvergüten. 808. Kassier Schiefermayr zeigt an, daß zum Administrationsfonde bereits 6100 fl C.M. bar einbezalt wurden. In Erledigung dieser Anzeige wird der Herr Kassier verständigt, daß die ein- gezalten Gründungs-Einlagen unver- weilt in die Hauptkassa zu hinterlegen sind, und bei weitern Einzalungen bis zum Betrage von 500 fl C.M. weitere Anzeige gewärtiget wird.
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