nach dem Vollzuge dieser vorstehenden executiven Eintragung erfolgen weil der Bescheid der Cognitionsbehörde über executive Eintragungsbegehren vom 24. Jänner l.J. mit Gesuch de prs. 2. Jänner 1857 Z. 6 vor der Ueberreichung des am 11. Februar d.J. präsentirten Gesuches um Eigenthumsrechtseintragung erwirkt wurde. Gaffl Anton Willner Dr. Spängler Franz Karl Schriftführ.
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