Einrathen bei der hohen Statthalterei für die bewilligte Erhöhung des Anlände- Baues von 7 auf 8 1/2 ' ober dem Nulpunk- te ergebenst auszusprechen. Gleichzeitig ist der wohllöbl. Kreisbehörde bekannt zu geben, daß auf wohlderselben Anregung die in den Bereich des neuen Anländebaues fallende sogenannte „Saugasse“ laut gemeinderathl. Be- schluß auf den zeitgemäßeren Namen umgetauft worden, und es seiner Zeit durch passende Aufschrif- ten an Ort und Stelle dem Publikum be- kannt gegeben werden soll. Relation über den genommenen Augen- schein der Wohnungsbestandtheile im Ex- cöllestiner-Kloster durch die Herrn Gemeinderäthe Nutzinger, Wittigschla- ger und Amort. Nach dem Sinne dieser Relation ist die sub No 1 beschriebene Wohnung dem Polizeimann Lindorfer seiner Zeit zu künden, in guten Stand zu setzen und zur Vermiethung anzukünden; vor- erst aber ist die sub No 3 beschriebene Localität als Polizeiwohnung herzu- richten und dem Polizeimann Lindorfer, anzuweisen, wovon dem Bauamte der nöthige Auftrag zu geben und die Par- thei zu verständigen ist. Für die Wohnungsbestandtheile sub No 2 und 4 ist keinerlei Veränderung wünschenswerth. VI. Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner. 586. Rev. Quittung des Ignatz Strüggl für geliefertes Baumöhl, Baumwolle und Weihrauch pr 44 fl 42 xr CMz. Der Stadtpfarrkirchen Rechnungsführung zur Zalung.
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