Verwahrung der Gelder der wohllöbl. kk. Kreisbehörde umfassender Bericht zu erstatten, und früher die gemeinde- räthliche Genehmigung zu erwirken. IV. Section Refrt. Herr Gemeinderath Amort. 389. Johann Amtmann um Versetzung der Wasserwaage, dann Ausbesserung des Gestelles samt Dachung. Nach den gepflogenen Erhebungen dürfte während dem Anländebau, beim sogenannten Eisenfloß bis zu des- sen Beendigung der Landungsplatz für die hiesigen Schiffmeister ein un- stätter sein, somit kann dem Gesuch- steller nur zugesichert werden, daß die fragliche Wasserwaage seiner Zeit an den geeigneten Ort transferiert werden soll, sobald derselbe ermittelt sein wird. 376. Erlaß der h. Statth. betreff der Privat- Strassen- oder Brücken-Mauth. Zur Kenntniß genommen, ist auf- zubewahren und ins Normalienbuch aufzunehmen. 340. Polizeimann Schwab um die, der- malen von Poliz. Lindorfer innehaben- den Wohnung. Nachdem im Interesse der Gemeinde über die bezügliche Wohnung anders verfügt wird, kann dem Gesuche keine Folge gegeben werden. 596. Kreisbehördl. Dekret wegen Erhöhung der Anlände mit 8 1/2 ' ober dem Nul- punkte, dann Belegung der sogenannten „Saugaße“ mit einen andern Namen. Zur Kenntniß genommen, und ist der löbl. k.k. Kreisbehörde der Dank der Stadtgemeinde für das befürwortende
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