Z. 5596 erhält das städtische Cassa Amt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 31 fl 45 3/4 xr C.M. an Herr Roman v. Jäger gegen Empfangsbe rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. 162. Johann Haratzmüller um Rückvergütung des Gemeindezuschlages pro Dezbr für 237 1/2 Eimer ausgeführtes Bier. Auf Grund der Revision, und des richtigen Befundes der Ausfuhr von 234 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktbr 1856 Z. 5596 erhält das städt. Cassaamt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 32 fl 10 2/4 xr C.M. an Hr. Joh. Haratzmüller gegen Empfangsbestättigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. 156. Josef Forstinger um Rückvergütung des Gemeindezuschlages pro Dezbr für 195 1/2 Eimer Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine, und des richtigen Befundes, der nachgewiesenen Ausfuhr von 195 1/2 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktbr 856 Z 5596 erhält das Städt Cassa–Amt den Auftrag den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 26 fl 52 xr C.M. an Hr. Joh. Forstinger gegen Empfangsbestättigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist 155. Josef v. Jäger um Rückvergütung des Gemeindezuschlages pro Dezbr für 78 3/4 Eimer ausgeführtes Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegtes Lieferscheine und des richtigen Befundes des nachgewiesenen Ausfuhr von 78 3/4 Eimer
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