auf das kreisämtliche Protokoll vom 27. März 1848 mit Dekret angewiesen, für das Anlegen der Sperre bei der Plautzenhofbrücke ob der in den Jahren 1853-1854-1855-1856 stattgefundene Holz- flötzung den jährlichen Entschädigungsbe- trag pr 10 fl mithin für 4 Jahre 40 fl C.M. binnen 14 Tagen bei Vermeidung von Zwangs- maßregeln bei der städtischen Kassa zu erlegen, wobei es ihm unbenohmen bleibt, seine Forderung bezüglich der Dorninger – Brücke in Abzug zu bringen. Hievon ist das Cassa Amt auf Original mit der Weisung zu verständigen nach abge- laufener Zalungsfrist dem Gemeinderathe zu relationiren. 157. Theresia Seidl um Rückvergütung des Gemeindezuschlages pro Dezembr pr 31 fl 8 2/4 xr für 226 3/4 Eimer über den Stadtraion ausge- führtes Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine, und des richtigen Befundes der Ausfuhr zu 223 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktbr 1856 Z. 5596 erhält das städt. Cassa–Amt den Auftrag den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 30 fl 39 3/4 xr C.M. an Frau Theresia Seidl gegen Empfangsbestättigung rückzu- vergüten, wovon dieselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu ver- ständigen ist. 154. Roman v. Jäger um Rückvergütung des Gemeindezuschlages pro Dezbr pr 31 fl 45 3/4 xr C.M. für 231 Eimer ausgeführtes Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferschein, und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 231 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion dem 28. Oktbr 856
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