ad Post 39 mit 1 fl 36 xr 〃 〃 49 〃 – 36 〃 〃 50 〃 2 – 12 〃 〃 63 〃 1 – 36 〃 〃 67 〃 – 36 〃 〃 69 〃 – 36 Zusammen mit 7 fl 12 xr wird gemeinderäthlich genehmigt und angeordnet: Die Einbringung der Rückstände an der städtischen Umlage pro 1856, und der früheren Jahre wird dem Herrn Sekretär mit dem Ersuchen übertragen die im zuliegenden Ausweise aufgeführ- ten Restanten vorzuladen, und densel- ben die Einzalung ihrer Schuldigkeit bin- nen 8 Tagen mit dem Beifügen zu bedeu- ten, daß der Beschluß des Gemeinderath in Erwägung des dringlichen Bedarfe des städtischen Haushaltes dahingeht, nach Umfluß dieser Frist gegen die säu- migen Schuldner der Gemeinde nach der kaiserl. Vrdg. vom 24. April 1854 executiv vorzugehen. Dieser Vorhalt ist durch ein Protokoll zu constatiren und hierüber nach 2 Monaten gleich No 3537 dem Gemein- derath Bericht zu erstatten. Hievon ist auch H. Kassier mittelst Rathschluß zum Wissen und Benehmen zu verständigen. 119. ad No. 5348 Protokoll mit Ignatz Haratz- müller, Vorsteher der Wehrgraben Commune in Betreff der von Jos. Prandstet- ter in Voglsang in den Jahren 1853 bis 1856 vorgenommenen Holzflößung u. Ansperre bei der Plautzenhofbrücke. Auf Grund dieser Erhebungen und im Nach- hange zu der Erledigung vom 30. Dezbr. 1856 Z. 5348 wird Josef Prandstetter unter Hinweis
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