Ratsprotokoll vom 21. Jänner 1857

die Besorgung der Semestral– Abschlüße dem Sekretär des Gemeinderathes, welcher sich hiemit auf die Dauer eines Jahres zu dieser Dienstleistung unentgeldlich erbietet, übertragen werde. Nur auf diese Weise kann nach meinen Ermessen und unter den gegebenen Verhältnissen die Führung der Sparrkassageschäfte derart ermöglicht werden, daß weder die Stadtgemeinde mit einer Auslage belastet noch anderer Seits der Geschäftsgang der Sparrkassa selbst benachtheiligt werden. Das Prinzip dieser Geschäftsgebahrung hat auch den Vortheil, daß der vorsitzende Direktor, welcher sich beständig bei der Manipulation betheiligen muß, in steter Uebersicht des Geschäftsganges bleibt und jederzeit in der Lage ist, der Direktion der er vorsteht, über alle einschlägigen Geschäftsgegenstände aus eigener Wahrnehmung die genauen Mittheilungen machen zu können. Weiters würde für den Fall, als die Wahl des vorsitzenden Direktors auf einen Amts–Funktionär der Gemeindevorstehung fiele, für dieses Prinzip auch der Umstand das Wort reden, daß hiernach dem Sparrkassa–Einleger zu jeder Zeit und an jedem Tage, an welchem auch kein Amtstag festgesetzt ist, die Gelegenheit gebothen wäre, das Institut zu benützen, was namentlich an Sonntagen manchem erwünscht

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