Direktion entsprechen müssen, viel leichter und zweckentsprechender zu Stande gebracht werden können, wenn bereits der Ausspruch der Vertreter der Sparrkassa in dieser Richtung vorliegt. Nachdem die Statuten bereits genehmi- get sind, und diese Wahlen jedenfalls vor Eröffnung der Sparrkasse vorge- nommen werden müssen, so dürfte der baldigen Vorname derselben nach vorhergegangenen diesfälligen Ein- schreiten bei der kk. Kreisbehörde kein Anstand entgegen stehen. ad 4 Bevor man mit der ersten Einrich- tung einer Sparrkasse und den bezüg- lichen Anschaffungen der Bücher und Drucksorten beginnt, ist es unerläß- lich, daß man das Prinzip kenne und feststelle, nach welchem die sämtli- chen Geschäfte der Manipulation und der Verwaltung des Institutes geführt und nach welchem die Geschäftsordnung und die Instruktionen für die bei der der Manipulation betheiligten Funktio- näre ausgearbeitet werden sollen. Jede der bestehenden Sparrkassen hat die Eintheilung ihrer Geschäftsbe- sorgung nach einem eigenen Prin- zipe geordnet nach welchem die Ma- nipulation bei der Einhebung, Rück- zalung, beim Vorschuß, Wechsel und Hypothekengeschäfte, bei der Verbu- chung Liquidatur beim Kassa und beim Kontrollsgeschäfte sowie bei der Direktion auch den verschiedenen Anschauungsweisen verschieden ist. Doch so manigfaltig die verschiedenen Manipulationsweisen dieser Institute,
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