der Sparrkasse baldigst zu ermöglichen, und dieserwegen das Sparrkassa– Comité das Nöthige veranlassen, worüber binnen 14 Tagen Bericht an den löblichen Gemeinderath zu erstatten ist. Weiters erhielt der Sekretär die Weisung die geforderten landtäflichen Einverleibungen und die Ausfertigung der Satznachstehungserklärung der Eheleute Anton und Theres Heindl sogleich zu besorgen. In Gemäßheit dieser gemeinderäthlichen Beschlüsse wird in gegebener Frist Einem löblichen Gemeinderath folgender Bericht ergebenst unterbreitet. Das Sparrkasse Comité hielt unterm 16. und 17. l.Mts. Sitzung, bei welcher die selben zur Berathung dargelegten Anträge und Vorschläge in reifliche Ueberlegung gezogen und sohin Nachstehendes vereinbart wurde, was ich hiermit durch Vorlage der angeschlossenen Comité Verhandlung einem löblichen Gemeinderathe mitzutheilen die Ehre habe. (ablegatur Comité Vortrag und Beschluß) No 68 Kreisbehördl. Dekret vom 6. Jänner 1857 Z. 101 mit der Intimation des h. Statthalterei Praes. Erlaßes v. 1. l.Mts Z. 6876 Pr: welchen zu Folge die Statuten der Sparrkassa in Steyr, und die in Vorlage gebrachten Nachweisungen genehmiget wurden. Vortrag Nachdem nun die Statuten der Sparrkasse
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