Nachmittagsstunden zur Vollendung dieses Operates verwendet. Nach geschehener Repartition der Gemein- de–Umlage ist unverweilt die Vorschrei- bung in den Steuerbücheln zu veran- lassen, und die bezügliche Kundmachung dem Gemeinderathe vorzulegen. Der Gemeinderath gewärtigt den Vollzug dieser Anordnung bis Mitte Februar um die Einzalungen im Monate März zu ermöglichen. Von diesem Beschluße werden der Rechnungsrevident auf Original, und das Cassa=Amt mit Abschrift verständigt. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrag IV. Section Refrt. Herr Gemeinde-Rath Amort. 49. Josef Reichl bittet bei der künftigen Regu- lirung der Aufstellungsplätze für die Markt- hütten betreff der Zufuhr zu seinem Gast- hause berücksichtigt zu werden. Dem Bittsteller mit der Bemerkung zurück, daß auf seiner Seite die bis- herige Aufstellung der Markthütten unabänderlich zu verbleiben hat. — Die in Frage stehende Regulirung, wenn sie ausgeführt werden soll, betrifft ganz andere Partheien, und wird aus drin- genden Ursachen veranlaßt. Uebrigens möge der Bittsteller be- denken, daß sein Gasthaus mit dem sei- nes Nachbars die breiteste Zufahrt am ganzen Marktplatz habe, wie kein anderes Gasthaus mit gleichem Rechte aufweisen kann. VI. Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner. 138. Rev. Konto des Heinrich Ramoser für gelieferte Tischlerarbeit pr 4 fl 48 xr C.M. der M. V. Fonds Rechgsführg zur Zalung.
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