Nachmittagsstunden zur Vollendung dieses Operates verwendet. Nach geschehener Repartition der Gemeinde–Umlage ist unverweilt die Vorschreibung in den Steuerbücheln zu veranlassen, und die bezügliche Kundmachung dem Gemeinderathe vorzulegen. Der Gemeinderath gewärtigt den Vollzug dieser Anordnung bis Mitte Februar um die Einzalungen im Monate März zu ermöglichen. Von diesem Beschluße werden der Rechnungsrevident auf Original, und das Cassa=Amt mit Abschrift verständigt. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrag IV. Section Refrt. Herr Gemeinde-Rath Amort. 49. Josef Reichl bittet bei der künftigen Regulirung der Aufstellungsplätze für die Markthütten betreff der Zufuhr zu seinem Gasthause berücksichtigt zu werden. Dem Bittsteller mit der Bemerkung zurück, daß auf seiner Seite die bisherige Aufstellung der Markthütten unabänderlich zu verbleiben hat. — Die in Frage stehende Regulirung, wenn sie ausgeführt werden soll, betrifft ganz andere Partheien, und wird aus dringenden Ursachen veranlaßt. Uebrigens möge der Bittsteller bedenken, daß sein Gasthaus mit dem seines Nachbars die breiteste Zufahrt am ganzen Marktplatz habe, wie kein anderes Gasthaus mit gleichem Rechte aufweisen kann. VI. Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner. 138. Rev. Konto des Heinrich Ramoser für gelieferte Tischlerarbeit pr 4 fl 48 xr C.M. der M. V. Fonds Rechgsführg zur Zalung.
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