Rathhause unentgeldlich ins Eigenthum überlassen und das aus dieser Mauer gewonnene Materiale zu seiner freien Disposition gestellt werde, mit dem Bemerken, daß Dögnfellner dieser Demolirung dieser Mauer auf seine eigene Kosten zu bewerkstelligen habe. Ich trage nun, das erwähnte kreisamtliche Comißions-Protokoll ddo. 3. Jänner l.J. seinen vollem Inhalte nach Einem löblichen Gemeinderathe vor (Ablesung desselben) und stelle den Antrag: Der Gemeinderath genehmige die in diesem Commißions Protokoll von Seite der Vertreter der Stadtgemeinde abgegebene kommißionelle Erklärung in Bezug auf die Demolirung der Stadtmauer, das Höherbauen des Quais und in Betreff des von Leopold Dögnfellner gemachten und von den städt. Comißions Mitgliedern unter Vorbehalt der gemeinderäthlichen Ratifikation angenommenen Anbothes wegen Uebernahme der Herstellung der Strassenstrecke gegen Ueberlassung der alten Stadtmauer in dieser Strecke, so wie überhaupt den vollen Inhalt dieses Comißions Protokolls. Abstimmung: Die Herrn Gemeinderäthe Heindl Anton, Haratzmüller und Nutzinger, welch letzterer sein negatives Votum damit begründet, daß ihm die Motive für die Nothwendigkeit der Demolirung der Stadtmauer
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