und über Einvernahme des Herrn Vor- stehers des Handelsstandes und der Viertl- meister einverständlich mit dem Gemeinde- rathe ein personelles Schnittwaarenhan- delsbefugniß mit dem Standorte gegen dem verliehen, daß sich Herr Josef Krakur zur Aufnahme der Erwerb- steuerfassion im Vollzugsbureau hier- amts zu melden habe, und die Ausübung dieses Geschäftes nach erfolgter Rechtskraft dieser Entscheidung gestattet sei, - dagegen steht den sich beschwert Er- achtenden der Rekurs an die h. kk. Statt- halterei offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen hieramts zu überreichen ist. Vorgelesen und angenommen.. Gaffl Eduard Mayr Aichinger Sekretär Franz Sandböck
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