und über Einvernahme des Herrn Vorstehers des Handelsstandes und der Viertlmeister einverständlich mit dem Gemeinderathe ein personelles Schnittwaarenhandelsbefugniß mit dem Standorte gegen dem verliehen, daß sich Herr Josef Krakur zur Aufnahme der Erwerbsteuerfassion im Vollzugsbureau hieramts zu melden habe, und die Ausübung dieses Geschäftes nach erfolgter Rechtskraft dieser Entscheidung gestattet sei, - dagegen steht den sich beschwert Erachtenden der Rekurs an die h. kk. Statthalterei offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen hieramts zu überreichen ist. Vorgelesen und angenommen.. Gaffl Eduard Mayr Aichinger Sekretär Franz Sandböck
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