1. Die Uebertragung des Eigenthumsrechtes auf das laut Schuldschein vom 31. July 1837 Post 2 für Anna Nagl und laut Schenkung vom 14. April 1840 Post 3 für Anton Sonnleithner haftende Kapital pr. 2000 fl zu Gunsten der Frau Anna Sonnleithner; 2. Die Uebertragung des Pfandrechtes für die zur Sicherstellung der väterlichen Erbschaft von dieser vorstehenden Kapitalspost abgetretenen, drei gleichen Kapitals Antheile jeder im Betrage von 410 fl 30 xr C.M., jeder mit dem gleichen Prioritätsrechte und jeder mit dem Satzvorrechte vor dem der Frau Anna Sonnleithner verbleibenden Kapitalsbetrage – zu Gunsten der drey minderjährigen Kinder: Karl Sonnleithner, Karoline Sonnleithner und Franz Sonnleithner, – 3. endlich die Eintragung des Pfandrechtes für die Zinsenerhöhung von 4 auf 5 % von jedem der vorstehenden Kapitalsantheile pr. 410 fl 30 xr C.M. und die weitere Verpflichtung der Hipothekarschuldnerin zur pünktlichen Zahlung der Interessen als neue Satzpost mit gleicher Priorität für jeden der 3 obigen Pupillar Kapitals Antheile zu Gunsten der 3 m. Karl Sonnleithner, Karoline Sonnleithner und Franz Sonnleithner. Hievon sind die Gewerbprotokollsführung zum Vollzuge dieser Eintragungen auf original Bescheide, dann Frau Anna Sonnleithner unter Ausfolgung der Gesuchsbeilagen, weiters
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