Ratsprotokoll vom 16. Dezember 1856

sei, um auf selben ein für eine menschliche Wohnung bestimmtes Gebäude aufzuführen, da abgesehen von den in feuerpolizeilicher Hinsicht erhobenen, gegründeten Bedenken vor allem aus sanitätspolizeilichen Rücksichten nicht gestattet werden kann, daß ein Haus, welches das ganze Jahr hindurch ununterbrochen den gesundheitsschädlichen Kohlendämpfen aus den in der unmittelbaren Nähe aufgerichteten, sechs brennenden Kohlstätten ausgesetzt ist, von Leuten bewohnt werden, die mit den Verkohlungsarbeiten nicht beschäftiget sind. Es ist daher unter Vorlage des Bauaktes an die wohllöbliche k.k. Kreisbehörde in diesem Sinne Bericht zu erstatten und der Antrag auf Abweisung dieses Baugesuches zu stellen. 5946. Josef Grabner zeigt den Betrieb seiner Messerergerechtsame an. Diese Anzeige wird bei dem Umstande, als Bittsteller laut hierämtlichen Protokoll d.d. 29. Septbr. v.J. Z. 4997 die persönlichen Fähigkeiten zur selbstständigen Ausübung des in dieselbe Gewerbsklasse gehörigen Scheermesserergewerbes auf den von ihm erkauften Messerergewerbe besitzt, und auch laut Commißions Protokoll de prs. 6. Oktbr. l.J. Z. 5751 in feuerpolizeilicher Hinsicht kein Hinderniß entgegensteht, daß zum Betriebe dieses Gewerbes

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