nebst Anlegung der Wasserleitung und eines Kanals für das Ueberwasser 500 fl für die Umpflasterung der Pfarrgasse 280 fl sohin zusammen 1290 fl C.M. Dieser von dem Herrn Kreisingenieur berechnete Kostenanschlag wird bis zu seiner Höhe genehmiget. ad 4 Einstimmige Annahme dieses 4ten Antragspunktes mit Ausschluß der beantragten Versetzung des Brunnens, gegen welche nach dem unten aufgeführten Antrage des Herrn Gemeinderath Nutzinger der Gemeinderath sich mit Stimmenmehrheit entscheidet. 5. Der Gemeinderath sieht sich bei dem Ernste der finanziellen Lage der Stadt, welche ihm bei einer Umlage von 53 1/3 % auf die direkten und indirekten Steuern noch immer nicht das beruhigende Auslangen biethet, in die unabweisliche Nothwendigkeit versetzt, bei den für die Verschönerung des Kirchenplatzes bereits gebrachten Opfern eine weitere Beitragsleistung zu den projektirten gothischen Geländer auf der abzubrechenden Kirchenmauer abzulehnen und glaubt dieselbe getrost dem Wohlthätigkeitssinne anheim stellen zu können. ad 5 Der Gemeinderath erklärt sich mit Stimmenmehrheit gegen diesen 5ten Antragspunkt und faßt nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters mit Stimmenmajorität den Beschluß, daß zur Herstellung des projektirten gothischen Eisengeländers an der Kirchenmauer ein Beitrag den 147 fl C.M. aus der Stadtkassa geleistet werden solle. 6. An eine wohllöbliche k.k. Kreisbehörde ist unter Anschluß eines Protokollsextraktes ehrerbiethiger Bericht unter
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