aller Verhältnisse im Einklange mit der bei der kommißionellen Verhandlung abgegebenen Äußer- ung nachstehende Anträge 1. Der Gemeinderath findet die Re- gulirung des Kirchenplatzes aus polizeilichen und öffentlichen Rück- sichten dringend geboten, und ge- nehmigt im Einverständnisse der geistlichen Vogtei den vorliegenden Plan in allen seinen Details. ad 1 Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 2. Die Durchführung der beantragten Herstellungen soll von Seite der Gemein- de für die sie treffenden Objekte im Lau- fe des Jahres 1857 beendet sein, falls von Seite der geistlichen Vogtei keine Hinderniße entgegen stehen. ad 2 Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 3. Bei der bereits erfolgten Feststellung des Präliminars, und dem ohnehin aufscheinenden Abgang von 10.570 fl wird der bezügliche Kostenbetrag auf drei Jahresperioden vertheilt, und zwar zu je einem Drittel auf das Jahr 1858, ein Drittel auf das Jahr 1859 endlich das letzte Drittl auf das Jahr 1860, so daß keine mir immer geartete Auslage auf das Verwaltungsjahr 1857 fällt. Es ist sonach bei Verfaßung des Präli- minars pro 1858, 1859 und 1860 auf die Bedeckung dieser Kosten Bedacht zu nehmen. ad 3 Einhelliger Beschluß nach diesem Antragspunkt. 4. Unter den die Gemeinde treffen- den Regulirungskosten wird verstan- den, die Abtragung der Zwingmauer im Anschlage mit 50 fl die Ausfüllung des Stadtgrabens 300 fl die Planierung des Platzes mit 160 fl die Versetzung des Brunnens
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