Anspruchsnahme der städtischen Mittel, und die schwere Bedrängniß selbst mit äußerster Anstrengung den nothwendigsten Bedürfnissen Genüge zu leisten, ist es zuzuschreiben, daß die schon aus polizeilichen Rücksich- ten dringlich scheinende Regulirung des Kirchenplatzes bisher unterlas- sen, und das wirklich störende ruin- artige Aussehen desselben geduldet werden mußte. Ein weiteres Hemniß stellte sich nach auch in der Unentschie- denheit der Antheilskosten bei den beabsichtigten Herstellungen zum Behufe der Regulirung dar, da hiebei zwei Komparationen im gemeinschaft- lichen Einverständnisse sich über die Kostenfrage mit dem jeden Theile zu- fallenden Regulirungsarbeiten nach einem feststehenden Plane einigen müßten. Diese Anstände erscheinen nun durch die Kreisbe- hördliche Commißion am 5. Dezember d.J. endgiltig gelöst, weil hindurch constatirt ist, welche Herstellun- gen das Kirchenvermögen treffen, und welche auf Rechnung der Gemein- de fallen. Die letzteren sind: Ab- tragung der Zwingmauer, Ausfül- lung des Stadtgrabens, Planirung dieses Platzes, Versetzung des Brun- nens am Ende der Berggaße nebst Anlegung der Wasserleitung und eines Kanals für das Ueberwasser, endlich die Umpflasterung der Pfarr- gasse. Nach dieser Einleitung stelle ich nach reiflicher Erwägung aller
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