Anspruchsnahme der städtischen Mittel, und die schwere Bedrängniß selbst mit äußerster Anstrengung den nothwendigsten Bedürfnissen Genüge zu leisten, ist es zuzuschreiben, daß die schon aus polizeilichen Rücksichten dringlich scheinende Regulirung des Kirchenplatzes bisher unterlassen, und das wirklich störende ruinartige Aussehen desselben geduldet werden mußte. Ein weiteres Hemniß stellte sich nach auch in der Unentschiedenheit der Antheilskosten bei den beabsichtigten Herstellungen zum Behufe der Regulirung dar, da hiebei zwei Komparationen im gemeinschaftlichen Einverständnisse sich über die Kostenfrage mit dem jeden Theile zufallenden Regulirungsarbeiten nach einem feststehenden Plane einigen müßten. Diese Anstände erscheinen nun durch die Kreisbehördliche Commißion am 5. Dezember d.J. endgiltig gelöst, weil hindurch constatirt ist, welche Herstellungen das Kirchenvermögen treffen, und welche auf Rechnung der Gemeinde fallen. Die letzteren sind: Abtragung der Zwingmauer, Ausfüllung des Stadtgrabens, Planirung dieses Platzes, Versetzung des Brunnens am Ende der Berggaße nebst Anlegung der Wasserleitung und eines Kanals für das Ueberwasser, endlich die Umpflasterung der Pfarrgasse. Nach dieser Einleitung stelle ich nach reiflicher Erwägung aller
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