bei der Sammelkasse zu erheben, an die Perzipienten für das II. Militär Quartal 1856 hinauszugeben, und sind deren Quittungen vorzulegen; auch ist sogleich wieder um einen Verlag von 564 fl 11 xr zur Berichtigung der Kosten für das III. und IV. Quartal 1856, dann mittelst abgesonderten Berichte um einen Verlag von 300 fl für das Militär Quartal 1857 bei der k.k. Kreisbehörde anzusuchen. Von dieser Anordnung des Gemein- derathes betreffend die Regelung der Zalung der Vorspann und Schub- kostenrechnungen sind der Herr Kassier unter Anschluß der erwähn- ten Instruktion und Formulare zur Einsichtsnahme, der Distr. Aktuar und Revident unter Anschluß der buch- halter'schen Anstände ob des II. Quar- tals zur Erläuterung, dann zur be- richtlichen Requirirung der neuen Verlagsgelder, wie der Herr Kanzellist Johann Gruber als Rechnungsleger mittelst Protokolls-Extrakten als Durchführungs Organe zur genauen Darnachachtung zu verständigen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 6386. Indorsat der wohllöb. k.k. Kreisbe- hörde vom 14. Dezember 1856 Z. 8620 mit dem Commißions-Protokolle über die Regulirung des Kirchenplatzes bezüg- lich der Kostenfrage: Vortrag Aus dem Vortrage dieses den Sachver- halt erschöpfenden Protokolles wird der löbliche Gemeinderath entnohmen haben, welchen Standpunkt die Vertreter der
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