bei der Sammelkasse zu erheben, an die Perzipienten für das II. Militär Quartal 1856 hinauszugeben, und sind deren Quittungen vorzulegen; auch ist sogleich wieder um einen Verlag von 564 fl 11 xr zur Berichtigung der Kosten für das III. und IV. Quartal 1856, dann mittelst abgesonderten Berichte um einen Verlag von 300 fl für das Militär Quartal 1857 bei der k.k. Kreisbehörde anzusuchen. Von dieser Anordnung des Gemeinderathes betreffend die Regelung der Zalung der Vorspann und Schubkostenrechnungen sind der Herr Kassier unter Anschluß der erwähnten Instruktion und Formulare zur Einsichtsnahme, der Distr. Aktuar und Revident unter Anschluß der buchhalter'schen Anstände ob des II. Quartals zur Erläuterung, dann zur berichtlichen Requirirung der neuen Verlagsgelder, wie der Herr Kanzellist Johann Gruber als Rechnungsleger mittelst Protokolls-Extrakten als Durchführungs Organe zur genauen Darnachachtung zu verständigen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 6386. Indorsat der wohllöb. k.k. Kreisbehörde vom 14. Dezember 1856 Z. 8620 mit dem Commißions-Protokolle über die Regulirung des Kirchenplatzes bezüglich der Kostenfrage: Vortrag Aus dem Vortrage dieses den Sachverhalt erschöpfenden Protokolles wird der löbliche Gemeinderath entnohmen haben, welchen Standpunkt die Vertreter der
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