Ratsprotokoll vom 16. Dezember 1856

folgende Militär Quartal ist schon im letzten Monathe des vorausgegangenen Militär Quartals anzusprechen. Ich trage daher an, daß dieses Rechnungswesen vom 1. Novbr. 1856 angefangen hieramts auf folgende Art besorgt werden soll: Das Polizeiamt hat den Bedarf für das nächste Quartal stets rechtzeitig der Gemeindevorstehung anzuzeigen, worauf um den entsprechenden Verlag durch die k.k. Kreisbehörde, bei der h. Statthalterei anzusuchen ist; nach erfolgter Anweisung hat der Stadtkassier das Verlagsgeld bei der hiesigen Sammelkasse mittelst einer von der Gemeinde Vorstehung zu fertigenden Amts-Quittung zu erheben, und in der Stadtkasse abgefordert von andern Geldern zu verwahren, nach den von dem Polizeiamtskanzellisten Joh. Gruber gelegten, und vom Distrikts Aktuar als Revidenten geprüfte Vorspanns und Schubrechnungen an die diesfälligen Perzipienten auszuzalen, und dann innerhalb 8 Tagen nach Ablauf des Militär Quartals d.i. die Verlagsrechnung nachdem vorgeschriebenen Formulare an die Gemeinde Vorstehung zu legen, worauf dieselbe nach der Prüfung durch den Revidenten an die k.k. Staatsbuchhaltung im Termine einzusenden ist. Der gegenwärtig angewiesene Betrag ist vom Distr. Aktuar sogleich

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