Ratsprotokoll vom 16. Dezember 1856

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 16. Dezember 1856 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Rathsprotokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr vom 16. Dezember 1856 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Haas, Millner, Mayer, Vogl, Vögerl, Edelbauer, von Jäger, Unzeitig, Haratz- müller, Sandböck, Engl, Amort, Stigler, Wittigschlager, Nutzin- ger, Krenklmüller, Dr. Spängler, Haindl Michael. Abwesend, die Herren Gemeinderäthe: Lechner, Eysn, Haindl Anton entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor: 6411. Erlaß der k.k. Kreisbehörde vom 16. Dezember 1856 Betreff der Strassen- reinigung. Dem Polizeiamte zur sogleichen Befol- gung dessen durch das Bauamte und Berichterstattung der allfälligen Re- nitenz. 6361. Erlaß der k.k. Kreisbehörde vom 11. Dezember l.J. No. 8648 Betreff der Herstel- lung einer Anlände beim sogenannten Eisenfloß. Zur Wissenschaft, und in der Gemein- derathssitzung in Vortrag zu bringen. Uebrigens sind von diesem h. Erlaße, die betreffenden Hausbesitzer ob der Her- stellung ihrer Unrathskanäle auf ihre Kosten mit Intim. Dekrete zu ver- ständigen. 6440. Erinnerung Aßecuranz des Ennsdorfer-Schulge- bäudes durch die Pfarrschul Concurrenz. Die städtischen Schulen, auf dem Berge und Aichet sind assecurirt, und nachdem die Ennsdorferschule während der Bauzeit assecurirt war, der Versicherungstermin aber bereits verstrichen ist, so trache ich

Rathsprotokoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr vom 16. Dezember 1856 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Haas, Millner, Mayer, Vogl, Vögerl, Edelbauer, von Jäger, Unzeitig, Haratzmüller, Sandböck, Engl, Amort, Stigler, Wittigschlager, Nutzinger, Krenklmüller, Dr. Spängler, Haindl Michael. Abwesend, die Herren Gemeinderäthe: Lechner, Eysn, Haindl Anton entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor: 6411. Erlaß der k.k. Kreisbehörde vom 16. Dezember 1856 Betreff der Strassenreinigung. Dem Polizeiamte zur sogleichen Befolgung dessen durch das Bauamte und Berichterstattung der allfälligen Renitenz. 6361. Erlaß der k.k. Kreisbehörde vom 11. Dezember l.J. No. 8648 Betreff der Herstellung einer Anlände beim sogenannten Eisenfloß. Zur Wissenschaft, und in der Gemeinderathssitzung in Vortrag zu bringen. Uebrigens sind von diesem h. Erlaße, die betreffenden Hausbesitzer ob der Herstellung ihrer Unrathskanäle auf ihre Kosten mit Intim. Dekrete zu verständigen. 6440. Erinnerung Aßecuranz des Ennsdorfer-Schulgebäudes durch die Pfarrschul Concurrenz. Die städtischen Schulen, auf dem Berge und Aichet sind assecurirt, und nachdem die Ennsdorferschule während der Bauzeit assecurirt war, der Versicherungstermin aber bereits verstrichen ist, so trache ich

an, daß das Ennsdorferschulgebäude neuerdings und zwar gleich den andern bei der Linzer Assecuranz auf Rechnung der Pfarrschulconcurrenz versichert werde. Einstimmig angenommen, daher den Herrn Schiefermayr zu beauftragen, das Nöthige hiezu zu veranlassen und den ermittelten Versicherungsbetrag zur Genehmigung des Gemeinderathes zu bringen. 6440. Erinnerung Besichtigung der Wohnbestandtheile im Excöllestiner Kloster der Polizeimänner Lindorfer und Oberhuber, dann jene des verstorbenen Steueransager Pfahrl. Polizeimann Lindorfer hat im Excöllestinerkloster: Gebäude eine Wohnung bestehend in 2 Bestandtheilen; da nun seine Frau gestorben ist, er und sein Sohn, (gegenwärtig Diurnist beim hies. k.k. Kreisgerichte bedienstet und als Musiker erwerbsteuerpflichtig) diese Wohnung allein benützt; früher schon einmahl der Antrag gestellt wurde, bei allfälliger Veränderung dieselbe entweder anderwärts zu vermiethen, oder einen anderen Polizeimann zu überlassen, welcher seinerzeit zu bestimmen sei, so trage ich an „die Besichtigung der Wohnbestandtheile bei Lindorfer und Oberhuber im Excöllestinerkloster dann jene des verstorbenen Pfahrls durch die Herrn Gemeinderäthe Amort, Nutzinger und Wittigschlager vornehmen zu lassen, welche sodann ihre Ansichten hierüber zu relationiren hätten. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage, und sind die Herrn Gemeinderäthe

an, daß das Ennsdorferschulgebäude neuerdings und zwar gleich den andern bei der Linzer Assecuranz auf Rech- nung der Pfarrschulconcurrenz ver- sichert werde. Einstimmig angenommen, daher den Herrn Schiefermayr zu beauftragen, das Nöthi- ge hiezu zu veranlassen und den ermit- telten Versicherungsbetrag zur Geneh- migung des Gemeinderathes zu bringen. 6440. Erinnerung Besichtigung der Wohnbestandtheile im Excöllestiner Kloster der Polizeimänner Lindorfer und Oberhuber, dann jene des verstorbenen Steueransager Pfahrl. Polizeimann Lindorfer hat im Excölle- stinerkloster: Gebäude eine Wohnung bestehend in 2 Bestandtheilen; da nun seine Frau gestorben ist, er und sein Sohn, (gegenwärtig Diurnist beim hies. k.k. Kreisgerichte bedienstet und als Musiker erwerbsteuerpflichtig) diese Wohnung allein benützt; früher schon einmahl der Antrag gestellt wurde, bei allfälliger Veränderung dieselbe entweder anderwärts zu ver- miethen, oder einen anderen Polizei- mann zu überlassen, welcher seinerzeit zu bestimmen sei, so trage ich an „die Besichtigung der Wohnbestandtheile bei Lindorfer und Oberhuber im Excölle- stinerkloster dann jene des verstor- benen Pfahrls durch die Herrn Gemein- deräthe Amort, Nutzinger und Wittig- schlager vornehmen zu lassen, welche so- dann ihre Ansichten hierüber zu rela- tioniren hätten. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antra- ge, und sind die Herrn Gemeinderäthe

Amort, Nutzinger und Wittigschlager zur Besichtigung oberwähnter Woh- nungsobjekte und seinerzeitigen Relation hierüber, einzuladen. III. Section Referent Herr vice Bürgermeister 6091. Rev. Konto des Luis Graßl pr. 1 fl 12 xr C.M. für gelieferte Marmorplatten. Dem Cassa-Amte zur Zalung aus der Stadtkassa. 6184. Rev. Konto des Franz Rager für gelieferte Glaserarbeiten pr. 57 fl 3 xr C.M. Dem Kassaamte zur Zalung aus der Stadt- kassa für die betreffenden Conten. 6211. Protokoll mit Georg Wilthaner, Fleischhauer in Gleink wegen Aufkün- digung seiner gepachteten Öhlberg- fleischbank No. 13. Wird denselben in Erledigung dieser Anzeige bedeutet, daß die angemeldete viertljährige Aufkündung der gemiethe- ten Fleischbank No. 13 dem Pachtvertrage pro 17. Juni 1856 Punkt 2 zuwiderläuft, und sonach nicht berücksichtigt werden kann. Es wird demselben ferner bedeutet, daß ohne Verzug der volle Betrag des viertl- jährigen Pachtschillings mit der Nachzah- lung von 1 fl 3 xr ergänzt werde. Hievon ist das Cassa-Amt auf Rubrik und das Vollzugsbureau mit dem Beifü- gen zu verständigen, derlei Protokoll- Aufnahmen in Vertretung der Partheien als den abgeschloßenen Verträgen ent- gegenstehend zu unterlassen, und die Partheien auf die zur Abfaßung derlei Schriften berechtigten Organe zu ver- weisen. 6407. Rev. Konto des Leop. Stiaßny pr. 37 fl 2 xr gelief. Buchbinderarb. Dem Kassa Amte zur Zalung mit 37 fl 2 xr.

Amort, Nutzinger und Wittigschlager zur Besichtigung oberwähnter Wohnungsobjekte und seinerzeitigen Relation hierüber, einzuladen. III. Section Referent Herr vice Bürgermeister 6091. Rev. Konto des Luis Graßl pr. 1 fl 12 xr C.M. für gelieferte Marmorplatten. Dem Cassa-Amte zur Zalung aus der Stadtkassa. 6184. Rev. Konto des Franz Rager für gelieferte Glaserarbeiten pr. 57 fl 3 xr C.M. Dem Kassaamte zur Zalung aus der Stadtkassa für die betreffenden Conten. 6211. Protokoll mit Georg Wilthaner, Fleischhauer in Gleink wegen Aufkündigung seiner gepachteten Öhlbergfleischbank No. 13. Wird denselben in Erledigung dieser Anzeige bedeutet, daß die angemeldete viertljährige Aufkündung der gemietheten Fleischbank No. 13 dem Pachtvertrage pro 17. Juni 1856 Punkt 2 zuwiderläuft, und sonach nicht berücksichtigt werden kann. Es wird demselben ferner bedeutet, daß ohne Verzug der volle Betrag des viertljährigen Pachtschillings mit der Nachzahlung von 1 fl 3 xr ergänzt werde. Hievon ist das Cassa-Amt auf Rubrik und das Vollzugsbureau mit dem Beifügen zu verständigen, derlei ProtokollAufnahmen in Vertretung der Partheien als den abgeschloßenen Verträgen entgegenstehend zu unterlassen, und die Partheien auf die zur Abfaßung derlei Schriften berechtigten Organe zu verweisen. 6407. Rev. Konto des Leop. Stiaßny pr. 37 fl 2 xr gelief. Buchbinderarb. Dem Kassa Amte zur Zalung mit 37 fl 2 xr.

aus der Stadtkassa erst dann, wenn der Contist seinen Laudemial-Rückstand und die städtische Umlage pro 1856 zusammen pr. 47 fl 7 xr C.M. berichtiget haben wird. 6214. Protokoll über die Bitte des Georg Retzenwinkler wegen Erfolglassung seiner baaren Caution als Pächter des städt. Marktplatz und Standelgefälles gegen Depositirung der innliegen Cautions Urkunde. Die Erfolglassung der Caution betreffs des städtischen Marktplatz und Standelgefälles als: 2 Stück National Obligat. a 100 fl = 200 fl 2 a 50 fl = 100 fl und einer Baarschaft von 40 fl an Herrn Georg Retzenwinkler wird hiemit gemeinderäthlich bewilliget, und dagegen die innliegende Kautions Urkunde vom 19. Oktober 1856 mit der Erledigung des k.k. Kreisgerichtes Steyr ddto. 31. Oktbr. l.J. Z. 2674 ad deposita genohmen. Hievon wird die Depositen Commißion zum Behufe des Vollzugs auf Original und der Pächter in Erledigung seines Einschreitens auf Rubrik verständiget. 6248. Georg Oberhuber Pächter der Vorspanns und Schubfuhren bittet um einen Vorschuß von 100 fl auf Rechnung des Landesfondes. Dem Herrn Bittsteller wird in Erledigung des Einschreitens bedeutet, daß der Gemeinderath in Hinblick der nachdrücklichst gemachten Schritte behufs der Zalungserwirkung der vorgelegten Vorspanns und Schubkosten-Rechnungen nicht in der Lage ist, den nachgesuchten Vorschuß aus der Stadtkassa zu bewilligen. 6307. Rev. Konto des Joh. Satzinger pr. 12 fl 25 xr C.M. Buchbinderarb. Dem Kassa-Amte zur Zalung mit

aus der Stadtkassa erst dann, wenn der Contist seinen Laudemial-Rückstand und die städtische Umlage pro 1856 zusammen pr. 47 fl 7 xr C.M. berichtiget haben wird. 6214. Protokoll über die Bitte des Georg Retzenwinkler wegen Erfolglassung seiner baaren Caution als Pächter des städt. Marktplatz und Standelgefälles gegen De- positirung der innliegen Cautions Urkunde. Die Erfolglassung der Caution betreffs des städtischen Marktplatz und Standelgefäl- les als: 2 Stück National Obligat. a 100 fl = 200 fl 2 〃 〃 〃 a 50 fl = 100 fl und einer Baarschaft von 40 fl an Herrn Georg Retzenwinkler wird hie- mit gemeinderäthlich bewilliget, und da- gegen die innliegende Kautions Urkunde vom 19. Oktober 1856 mit der Erledigung des k.k. Kreisgerichtes Steyr ddto. 31. Oktbr. l.J. Z. 2674 ad deposita genohmen. Hievon wird die Depositen Commißion zum Behufe des Vollzugs auf Original und der Pächter in Erledigung seines Einschreitens auf Rubrik verständiget. 6248. Georg Oberhuber Pächter der Vorspanns und Schubfuhren bittet um einen Vorschuß von 100 fl auf Rechnung des Landesfondes. Dem Herrn Bittsteller wird in Erledi- gung des Einschreitens bedeutet, daß der Gemeinderath in Hinblick der nachdrück- lichst gemachten Schritte behufs der Zalungs- erwirkung der vorgelegten Vorspanns und Schubkosten-Rechnungen nicht in der Lage ist, den nachgesuchten Vorschuß aus der Stadtkassa zu bewilligen. 6307. Rev. Konto des Joh. Satzinger pr. 12 fl 25 xr C.M. Buchbinderarb. Dem Kassa-Amte zur Zalung mit

12 fl 25 xr C.M. aus der Stadtkassa, wobei zu berücksichtigen kömmt, daß die vom Rech- nungs Revidenten bemerkten Ansätze von 1 fl 27 xr in der neu eröffneten Rubrik (Sparcaßa Umlagen) besonders zu ver- büchern kommen. 6348. Rev. Konto des Karl Fetzgruber pr. 88 fl 55 xr C.M. für gelieferte Spenglerarbeiten. Dem Kassa Amte zur Zalung aus der Stadtkasse. 6341. Bauverwalter Wittigschlager erstattet seine Äußerung über die Eingabe des Johann Hefner in Betreff der Berechnung der geleisteten Pflasterarbeiten. Das Cassa Amt wird angewiesen, den weiteren für liquid erkannten Be- trag von 52 fl 13 1/4 xr C.M. an H. Joh. Hefner in Erledigung seiner Eingabe de prs. 25. Novbr. 1856 Z. 6071 gegen Quittung auszubezalen, wovon der Letztere auf Rubrik zu verständigen ist. Herr Bauamtsverwalter Wittig- schlager wird übrigens für kommende Fälle an die untern 2. Dezember d.J. vom Gemeinderathe genehmigten Be- stimmungen zur Hintanhaltung solcher Verhandlungen erinnert, und um den genauen Vollzug unter Abschrift die- ser nachträglichen Anweisung ersucht. 6327. Note der k.k. Strafhaus Inspektion zu Garsten Betreff der anhergesendeten Arrestfournituren. Das Cassa Amt wird angewiesen, die nachgewiesenen 41 fl 42 xr C.M. an das Vollzugs- bureau behufs der Einsendung an die k.k. Strafhaus Inspektion mittelst Renote unter Beigabe der innliegenden Consignat. zu verabfolgen, und sonach die letztere bei Rück- langung als Rechnungsbeleg in Empfang zu nehmen.

12 fl 25 xr C.M. aus der Stadtkassa, wobei zu berücksichtigen kömmt, daß die vom Rechnungs Revidenten bemerkten Ansätze von 1 fl 27 xr in der neu eröffneten Rubrik (Sparcaßa Umlagen) besonders zu verbüchern kommen. 6348. Rev. Konto des Karl Fetzgruber pr. 88 fl 55 xr C.M. für gelieferte Spenglerarbeiten. Dem Kassa Amte zur Zalung aus der Stadtkasse. 6341. Bauverwalter Wittigschlager erstattet seine Äußerung über die Eingabe des Johann Hefner in Betreff der Berechnung der geleisteten Pflasterarbeiten. Das Cassa Amt wird angewiesen, den weiteren für liquid erkannten Betrag von 52 fl 13 1/4 xr C.M. an H. Joh. Hefner in Erledigung seiner Eingabe de prs. 25. Novbr. 1856 Z. 6071 gegen Quittung auszubezalen, wovon der Letztere auf Rubrik zu verständigen ist. Herr Bauamtsverwalter Wittigschlager wird übrigens für kommende Fälle an die untern 2. Dezember d.J. vom Gemeinderathe genehmigten Bestimmungen zur Hintanhaltung solcher Verhandlungen erinnert, und um den genauen Vollzug unter Abschrift dieser nachträglichen Anweisung ersucht. 6327. Note der k.k. Strafhaus Inspektion zu Garsten Betreff der anhergesendeten Arrestfournituren. Das Cassa Amt wird angewiesen, die nachgewiesenen 41 fl 42 xr C.M. an das Vollzugsbureau behufs der Einsendung an die k.k. Strafhaus Inspektion mittelst Renote unter Beigabe der innliegenden Consignat. zu verabfolgen, und sonach die letztere bei Rücklangung als Rechnungsbeleg in Empfang zu nehmen.

6400. Kassier Schiefermayr stellt den Antrag aus den einbezalten Aktiv-Privatkapitalien den Rest pr. 500 fl C.M. auf das subser. National Anlehen abzutragen. In Rücksicht der erst am 25.–26. Februar 1857 und 5. März 1857 ablaufenden Prolongationen ob 13800, 1400 und 2600 Vorschüße der Bankfiliale zu Linz genehmiget der Gemeinderath im Einklange mit dem unterm 16. Septbr. 1856 gefaßten Beschluße den gestellten Antrag, und wird demnach das Cassa Amt angewiesen, die Restzalung von 500 fl C.M. auf das subscribirte National-Anlehen ohne Verzug bei der hiesigen Sammelkassa zu leisten, und hierüber den Vollzug und Empfang der auszufolgenden Staatsschuldverschreibung zeitgemäß zu berichten. Unter Einem wird angeordnet, daß der von dem heimgezalten Privatkapitalien verbleibende Betrag ad Depositum zu nehmen sei, und hierüber mit Zuschlag der noch einfließenden Kapitalien vor Ablauf der Prolongationsfrist dem Gemeinderath der ziffermäßige Vorschlag über die Abstossung der Summa an den erhaltenen Bankvorschüßen vorgelegt werde. 6405. Quittung über 60 fl C.M. des Mathias Mittendorfer für das in den Sommermonaten besorgte Aufspritzen des Stadtplatzes. Dem Kassa-Amte zur Zalung aus der Stadtkasse. 6193. Subscriptions-Einladung auf das Erinnergsblatt an das Mozart Saecularfest 1856: „Mozarts Apotheose“ Die H. Gemeinderäthe werden eingeladen, sich bei dieser Subscription zu betheiligen,

6400. Kassier Schiefermayr stellt den Antrag aus den einbezalten Aktiv-Privatkapi- talien den Rest pr. 500 fl C.M. auf das subser. National Anlehen abzutragen. In Rücksicht der erst am 25.–26. Februar 1857 und 5. März 1857 ablaufenden Prolon- gationen ob 13800, 1400 und 2600 Vor- schüße der Bankfiliale zu Linz genehmi- get der Gemeinderath im Einklange mit dem unterm 16. Septbr. 1856 gefaßten Be- schluße den gestellten Antrag, und wird demnach das Cassa Amt angewiesen, die Restzalung von 500 fl C.M. auf das subscribir- te National-Anlehen ohne Verzug bei der hiesigen Sammelkassa zu leisten, und hierüber den Vollzug und Empfang der auszufolgenden Staatsschuldverschrei- bung zeitgemäß zu berichten. Unter Einem wird angeordnet, daß der von dem heimgezalten Privatkapitalien verbleibende Betrag ad Depositum zu nehmen sei, und hierüber mit Zuschlag der noch einfließenden Kapitalien vor Ablauf der Prolongationsfrist dem Ge- meinderath der ziffermäßige Vorschlag über die Abstossung der Summa an den erhaltenen Bankvorschüßen vor- gelegt werde. 6405. Quittung über 60 fl C.M. des Mathias Mitten- dorfer für das in den Sommermonaten be- sorgte Aufspritzen des Stadtplatzes. Dem Kassa-Amte zur Zalung aus der Stadtkasse. 6193. Subscriptions-Einladung auf das Erinnergs- blatt an das Mozart Saecularfest 1856: „Mozarts Apotheose“ Die H. Gemeinderäthe werden eingeladen, sich bei dieser Subscription zu betheiligen,

wornach das Ergebniß samt den allfälli- gen Geldbeträgen der wohllöb. k.k. Kreis- behörde bekannt zu geben ist. 6424. Bericht über das Gebarungsergeb- niß in Monate November 1856. Nachdem Gemeinderathsbeschluß vom 24. Oktober d.J. Z. 5597 liegt mir die Evi- denzhaltung des festgestellten Jahres- voranschlags in allen seinen Einnahms und Ausgabsposten ob, zu welchem Ende in das vorgerichte Schema die bezüg- lichen Beträge in die entsprechenden Rubriken einzustellen kommen. Nach Ablesung der einzelnen Rubri- ken stellt sich im Monate November des Verwaltungsjahres des Gebarungs- ergebniß auf 1593 fl 20 1/4 Einname, und 1619 fl 25 xr Ausgabe. Der Kassarest kann wegen noch immer für das ab- gelaufene Jahr zur Zalung gelangen- den Forderungen, und als demnach noch nicht erfolgten Journal-Abschlußes pro Oktober gegenwärtig nicht ange- geben werden. Wird vom Gemeinderathe zur Kenntniß genommen. 6322. Dekret der k.k. Kreisbehörde vom 7. Dezember 1856 Z. 8590 mit dem Statt- halterei Erlaße vom 27. Novbr. Z. 18945, wodurch der Stadtgemeinde Vorstehung zur Bezalung der Vorspanns-Schub- und Rekrutirungskosten ein Ver- lag aus dem Landesfonde angewiesen wird. In diesem hohen Erlaße ist der Grund- satz ausgesprochen, daß der hiesigen Stadtgemeinde Vorstehung gleich

wornach das Ergebniß samt den allfälligen Geldbeträgen der wohllöb. k.k. Kreisbehörde bekannt zu geben ist. 6424. Bericht über das Gebarungsergebniß in Monate November 1856. Nachdem Gemeinderathsbeschluß vom 24. Oktober d.J. Z. 5597 liegt mir die Evidenzhaltung des festgestellten Jahresvoranschlags in allen seinen Einnahms und Ausgabsposten ob, zu welchem Ende in das vorgerichte Schema die bezüglichen Beträge in die entsprechenden Rubriken einzustellen kommen. Nach Ablesung der einzelnen Rubriken stellt sich im Monate November des Verwaltungsjahres des Gebarungsergebniß auf 1593 fl 20 1/4 Einname, und 1619 fl 25 xr Ausgabe. Der Kassarest kann wegen noch immer für das abgelaufene Jahr zur Zalung gelangenden Forderungen, und als demnach noch nicht erfolgten Journal-Abschlußes pro Oktober gegenwärtig nicht angegeben werden. Wird vom Gemeinderathe zur Kenntniß genommen. 6322. Dekret der k.k. Kreisbehörde vom 7. Dezember 1856 Z. 8590 mit dem Statthalterei Erlaße vom 27. Novbr. Z. 18945, wodurch der Stadtgemeinde Vorstehung zur Bezalung der Vorspanns-Schubund Rekrutirungskosten ein Verlag aus dem Landesfonde angewiesen wird. In diesem hohen Erlaße ist der Grundsatz ausgesprochen, daß der hiesigen Stadtgemeinde Vorstehung gleich

jedem andern k.k. Bezirksamte zur Bezalung der Vorspanns-Schub- und Rekrutirungskosten ein Vorschuß aus dem ob der ennsischen Landesfonde gebühre; hievon sind bloß die k.k. Gendarmerie-Bequartirungskosten ausgeschieden, deren Bezalung in Hinkunft dem k.k. Bezirksamte obliegen wird; weiters ist zur Auszalung der vorliegenden Vorspannsund Schubrechnungen für das II. Milit. Quartal 1856, nämlich die Monate Febr., März, April, welche 300 fl 43 xr C.M. betragen, bei der hiesigen k.k. Sammlungskassa ein Betrag von 300 fl zur Einhebung angewiesen, und ausgesprochen, daß weitere Verläge bei der h. Statthalterei im Wege der Kreisbehörde angesucht werden können, was auch sogleich zu geschehen hat, weil die bereits ebenfalls längst bei der h. k.k. Statthalterei vorliegenden Vorspanns u. Schubrechnungen für das III. Milit. Quartal wieder eine Forderung von 322 fl 16 xr und die ebenfalls fertigen diesfälligen Rechnungen für das IV. Quartal eine solche von 241 fl 12 xr nachweisen. Ueber diese, bei der Sammelkassa zu erhebenden Landesfonds-Verlagsgelder und deren Verwendung ist nach Vorschrift der h. k.k. Statthalterei Instruktion vom 18. Oktbr. 1854 und des hohen k.k. Statthalterei Erlaßes vom 13. Mai 1855 Z. 6371 binnen 14 Tagen nach Umfluß eines jeden Milt. Quartals die Rechnung nach dem vorliegenden, sehr einfachen Formulare an die k.k. Staatsbuchhaltung zu legen, und der weitere Verlag für jedes

jedem andern k.k. Bezirksamte zur Be- zalung der Vorspanns-Schub- und Re- krutirungskosten ein Vorschuß aus dem ob der ennsischen Landesfonde gebühre; hievon sind bloß die k.k. Gendarmerie-Bequartirungskosten ausgeschieden, deren Bezalung in Hinkunft dem k.k. Bezirksamte ob- liegen wird; weiters ist zur Ausza- lung der vorliegenden Vorspanns- und Schubrechnungen für das II. Milit. Quartal 1856, nämlich die Monate Febr., März, April, welche 300 fl 43 xr C.M. betra- gen, bei der hiesigen k.k. Sammlungs- kassa ein Betrag von 300 fl zur Einhebung angewiesen, und ausgesprochen, daß weitere Verläge bei der h. Statthalterei im Wege der Kreisbehörde angesucht wer- den können, was auch sogleich zu gesche- hen hat, weil die bereits ebenfalls längst bei der h. k.k. Statthalterei vor- liegenden Vorspanns u. Schubrechnungen für das III. Milit. Quartal wieder eine Forderung von 322 fl 16 xr und die eben- falls fertigen diesfälligen Rechnun- gen für das IV. Quartal eine solche von 241 fl 12 xr nachweisen. Ueber diese, bei der Sammelkassa zu erhebenden Landes- fonds-Verlagsgelder und deren Ver- wendung ist nach Vorschrift der h. k.k. Statthalterei Instruktion vom 18. Oktbr. 1854 und des hohen k.k. Statthalterei Er- laßes vom 13. Mai 1855 Z. 6371 binnen 14 Tagen nach Umfluß eines jeden Milt. Quartals die Rechnung nach dem vor- liegenden, sehr einfachen Formulare an die k.k. Staatsbuchhaltung zu legen, und der weitere Verlag für jedes

folgende Militär Quartal ist schon im letzten Monathe des vorausge- gangenen Militär Quartals an- zusprechen. Ich trage daher an, daß dieses Rech- nungswesen vom 1. Novbr. 1856 an- gefangen hieramts auf folgende Art besorgt werden soll: Das Polizeiamt hat den Bedarf für das nächste Quartal stets rechtzei- tig der Gemeindevorstehung anzu- zeigen, worauf um den entsprechenden Verlag durch die k.k. Kreisbehörde, bei der h. Statthalterei anzusuchen ist; nach erfolgter Anweisung hat der Stadtkassier das Verlagsgeld bei der hiesigen Sammelkasse mit- telst einer von der Gemeinde Vor- stehung zu fertigenden Amts-Quit- tung zu erheben, und in der Stadt- kasse abgefordert von andern Gel- dern zu verwahren, nach den von dem Polizeiamtskanzellisten Joh. Gruber gelegten, und vom Distrikts Aktuar als Revidenten geprüfte Vorspanns und Schubrechnungen an die diesfälligen Perzipienten aus- zuzalen, und dann innerhalb 8 Tagen nach Ablauf des Militär Quartals d.i. die Verlagsrechnung nachdem vorgeschriebenen Formulare an die Gemeinde Vorstehung zu legen, worauf dieselbe nach der Prüfung durch den Revidenten an die k.k. Staatsbuchhaltung im Termine einzusenden ist. Der gegenwärtig angewiesene Be- trag ist vom Distr. Aktuar sogleich

folgende Militär Quartal ist schon im letzten Monathe des vorausgegangenen Militär Quartals anzusprechen. Ich trage daher an, daß dieses Rechnungswesen vom 1. Novbr. 1856 angefangen hieramts auf folgende Art besorgt werden soll: Das Polizeiamt hat den Bedarf für das nächste Quartal stets rechtzeitig der Gemeindevorstehung anzuzeigen, worauf um den entsprechenden Verlag durch die k.k. Kreisbehörde, bei der h. Statthalterei anzusuchen ist; nach erfolgter Anweisung hat der Stadtkassier das Verlagsgeld bei der hiesigen Sammelkasse mittelst einer von der Gemeinde Vorstehung zu fertigenden Amts-Quittung zu erheben, und in der Stadtkasse abgefordert von andern Geldern zu verwahren, nach den von dem Polizeiamtskanzellisten Joh. Gruber gelegten, und vom Distrikts Aktuar als Revidenten geprüfte Vorspanns und Schubrechnungen an die diesfälligen Perzipienten auszuzalen, und dann innerhalb 8 Tagen nach Ablauf des Militär Quartals d.i. die Verlagsrechnung nachdem vorgeschriebenen Formulare an die Gemeinde Vorstehung zu legen, worauf dieselbe nach der Prüfung durch den Revidenten an die k.k. Staatsbuchhaltung im Termine einzusenden ist. Der gegenwärtig angewiesene Betrag ist vom Distr. Aktuar sogleich

bei der Sammelkasse zu erheben, an die Perzipienten für das II. Militär Quartal 1856 hinauszugeben, und sind deren Quittungen vorzulegen; auch ist sogleich wieder um einen Verlag von 564 fl 11 xr zur Berichtigung der Kosten für das III. und IV. Quartal 1856, dann mittelst abgesonderten Berichte um einen Verlag von 300 fl für das Militär Quartal 1857 bei der k.k. Kreisbehörde anzusuchen. Von dieser Anordnung des Gemeinderathes betreffend die Regelung der Zalung der Vorspann und Schubkostenrechnungen sind der Herr Kassier unter Anschluß der erwähnten Instruktion und Formulare zur Einsichtsnahme, der Distr. Aktuar und Revident unter Anschluß der buchhalter'schen Anstände ob des II. Quartals zur Erläuterung, dann zur berichtlichen Requirirung der neuen Verlagsgelder, wie der Herr Kanzellist Johann Gruber als Rechnungsleger mittelst Protokolls-Extrakten als Durchführungs Organe zur genauen Darnachachtung zu verständigen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 6386. Indorsat der wohllöb. k.k. Kreisbehörde vom 14. Dezember 1856 Z. 8620 mit dem Commißions-Protokolle über die Regulirung des Kirchenplatzes bezüglich der Kostenfrage: Vortrag Aus dem Vortrage dieses den Sachverhalt erschöpfenden Protokolles wird der löbliche Gemeinderath entnohmen haben, welchen Standpunkt die Vertreter der

bei der Sammelkasse zu erheben, an die Perzipienten für das II. Militär Quartal 1856 hinauszugeben, und sind deren Quittungen vorzulegen; auch ist sogleich wieder um einen Verlag von 564 fl 11 xr zur Berichtigung der Kosten für das III. und IV. Quartal 1856, dann mittelst abgesonderten Berichte um einen Verlag von 300 fl für das Militär Quartal 1857 bei der k.k. Kreisbehörde anzusuchen. Von dieser Anordnung des Gemein- derathes betreffend die Regelung der Zalung der Vorspann und Schub- kostenrechnungen sind der Herr Kassier unter Anschluß der erwähn- ten Instruktion und Formulare zur Einsichtsnahme, der Distr. Aktuar und Revident unter Anschluß der buch- halter'schen Anstände ob des II. Quar- tals zur Erläuterung, dann zur be- richtlichen Requirirung der neuen Verlagsgelder, wie der Herr Kanzellist Johann Gruber als Rechnungsleger mittelst Protokolls-Extrakten als Durchführungs Organe zur genauen Darnachachtung zu verständigen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 6386. Indorsat der wohllöb. k.k. Kreisbe- hörde vom 14. Dezember 1856 Z. 8620 mit dem Commißions-Protokolle über die Regulirung des Kirchenplatzes bezüg- lich der Kostenfrage: Vortrag Aus dem Vortrage dieses den Sachver- halt erschöpfenden Protokolles wird der löbliche Gemeinderath entnohmen haben, welchen Standpunkt die Vertreter der

Gemeinde bei der bezüglichen kom- mißionellen Verhandlung eingenom- men haben. Heute berufen, in Folge der decretallen Weisung einer wohllöb. k.k. Kreisbehörde vom 14. Dezember 1856 Z. 8620 den Gegenstand zur Bera- thung und endgültigen Schlußfassung zu bringen, kann ich mich folgerichtig nur innerhalb jener Gränzen bewe- gen, welche mir bei der fraglichen Com- mißion durch mein Pflichtgefühl aus einer gewissenhaften Beurtheilung der Lage der Stadtkassa daß ist aller ihrer aufhabenden Verpflichtungen im Verwaltungsjahre 1857 und der zu ihrer Befriedigung eröffneten Hilfe- quellen vorgezeichnet waren. Ohne in umständliche Einzelnheiten einzu- gehen, glaube ich in geschichtlicher Be- ziehung anführen zu sollen, daß der letzte Endzweck der Gemeindever- trettung stets dahin gerichtet war, durch Beseitigung aller Bauobjekte im Environ der Stadtpfarrkirche einen diesem herrlichen Gotteshau- se würdigen freien Platz zu gewin- nen. So ist es gekommen, daß im Jahre 1848 alle Zubauten der Kirche demolirt wurden, und endlich nach jahrelangen Unterhandlungen im Jahre 1852 die letzte Baute, das soge- nannte Zäzilia Dikbauer'sche Haus verschwand. Hiedurch wurden der Gemeinde bedeutende Auslagen verursacht, deren Gesammtsumme sich einschließlich der Einlösung des Amon Grundes bis jetzt auf circa 1500 fl C.M. beläuft. Die vielseitige

Gemeinde bei der bezüglichen kommißionellen Verhandlung eingenommen haben. Heute berufen, in Folge der decretallen Weisung einer wohllöb. k.k. Kreisbehörde vom 14. Dezember 1856 Z. 8620 den Gegenstand zur Berathung und endgültigen Schlußfassung zu bringen, kann ich mich folgerichtig nur innerhalb jener Gränzen bewegen, welche mir bei der fraglichen Commißion durch mein Pflichtgefühl aus einer gewissenhaften Beurtheilung der Lage der Stadtkassa daß ist aller ihrer aufhabenden Verpflichtungen im Verwaltungsjahre 1857 und der zu ihrer Befriedigung eröffneten Hilfequellen vorgezeichnet waren. Ohne in umständliche Einzelnheiten einzugehen, glaube ich in geschichtlicher Beziehung anführen zu sollen, daß der letzte Endzweck der Gemeindevertrettung stets dahin gerichtet war, durch Beseitigung aller Bauobjekte im Environ der Stadtpfarrkirche einen diesem herrlichen Gotteshause würdigen freien Platz zu gewinnen. So ist es gekommen, daß im Jahre 1848 alle Zubauten der Kirche demolirt wurden, und endlich nach jahrelangen Unterhandlungen im Jahre 1852 die letzte Baute, das sogenannte Zäzilia Dikbauer'sche Haus verschwand. Hiedurch wurden der Gemeinde bedeutende Auslagen verursacht, deren Gesammtsumme sich einschließlich der Einlösung des Amon Grundes bis jetzt auf circa 1500 fl C.M. beläuft. Die vielseitige

Anspruchsnahme der städtischen Mittel, und die schwere Bedrängniß selbst mit äußerster Anstrengung den nothwendigsten Bedürfnissen Genüge zu leisten, ist es zuzuschreiben, daß die schon aus polizeilichen Rücksichten dringlich scheinende Regulirung des Kirchenplatzes bisher unterlassen, und das wirklich störende ruinartige Aussehen desselben geduldet werden mußte. Ein weiteres Hemniß stellte sich nach auch in der Unentschiedenheit der Antheilskosten bei den beabsichtigten Herstellungen zum Behufe der Regulirung dar, da hiebei zwei Komparationen im gemeinschaftlichen Einverständnisse sich über die Kostenfrage mit dem jeden Theile zufallenden Regulirungsarbeiten nach einem feststehenden Plane einigen müßten. Diese Anstände erscheinen nun durch die Kreisbehördliche Commißion am 5. Dezember d.J. endgiltig gelöst, weil hindurch constatirt ist, welche Herstellungen das Kirchenvermögen treffen, und welche auf Rechnung der Gemeinde fallen. Die letzteren sind: Abtragung der Zwingmauer, Ausfüllung des Stadtgrabens, Planirung dieses Platzes, Versetzung des Brunnens am Ende der Berggaße nebst Anlegung der Wasserleitung und eines Kanals für das Ueberwasser, endlich die Umpflasterung der Pfarrgasse. Nach dieser Einleitung stelle ich nach reiflicher Erwägung aller

Anspruchsnahme der städtischen Mittel, und die schwere Bedrängniß selbst mit äußerster Anstrengung den nothwendigsten Bedürfnissen Genüge zu leisten, ist es zuzuschreiben, daß die schon aus polizeilichen Rücksich- ten dringlich scheinende Regulirung des Kirchenplatzes bisher unterlas- sen, und das wirklich störende ruin- artige Aussehen desselben geduldet werden mußte. Ein weiteres Hemniß stellte sich nach auch in der Unentschie- denheit der Antheilskosten bei den beabsichtigten Herstellungen zum Behufe der Regulirung dar, da hiebei zwei Komparationen im gemeinschaft- lichen Einverständnisse sich über die Kostenfrage mit dem jeden Theile zu- fallenden Regulirungsarbeiten nach einem feststehenden Plane einigen müßten. Diese Anstände erscheinen nun durch die Kreisbe- hördliche Commißion am 5. Dezember d.J. endgiltig gelöst, weil hindurch constatirt ist, welche Herstellun- gen das Kirchenvermögen treffen, und welche auf Rechnung der Gemein- de fallen. Die letzteren sind: Ab- tragung der Zwingmauer, Ausfül- lung des Stadtgrabens, Planirung dieses Platzes, Versetzung des Brun- nens am Ende der Berggaße nebst Anlegung der Wasserleitung und eines Kanals für das Ueberwasser, endlich die Umpflasterung der Pfarr- gasse. Nach dieser Einleitung stelle ich nach reiflicher Erwägung aller

aller Verhältnisse im Einklange mit der bei der kommißionellen Verhandlung abgegebenen Äußer- ung nachstehende Anträge 1. Der Gemeinderath findet die Re- gulirung des Kirchenplatzes aus polizeilichen und öffentlichen Rück- sichten dringend geboten, und ge- nehmigt im Einverständnisse der geistlichen Vogtei den vorliegenden Plan in allen seinen Details. ad 1 Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 2. Die Durchführung der beantragten Herstellungen soll von Seite der Gemein- de für die sie treffenden Objekte im Lau- fe des Jahres 1857 beendet sein, falls von Seite der geistlichen Vogtei keine Hinderniße entgegen stehen. ad 2 Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 3. Bei der bereits erfolgten Feststellung des Präliminars, und dem ohnehin aufscheinenden Abgang von 10.570 fl wird der bezügliche Kostenbetrag auf drei Jahresperioden vertheilt, und zwar zu je einem Drittel auf das Jahr 1858, ein Drittel auf das Jahr 1859 endlich das letzte Drittl auf das Jahr 1860, so daß keine mir immer geartete Auslage auf das Verwaltungsjahr 1857 fällt. Es ist sonach bei Verfaßung des Präli- minars pro 1858, 1859 und 1860 auf die Bedeckung dieser Kosten Bedacht zu nehmen. ad 3 Einhelliger Beschluß nach diesem Antragspunkt. 4. Unter den die Gemeinde treffen- den Regulirungskosten wird verstan- den, die Abtragung der Zwingmauer im Anschlage mit 50 fl die Ausfüllung des Stadtgrabens 300 fl die Planierung des Platzes mit 160 fl die Versetzung des Brunnens

aller Verhältnisse im Einklange mit der bei der kommißionellen Verhandlung abgegebenen Äußerung nachstehende Anträge 1. Der Gemeinderath findet die Regulirung des Kirchenplatzes aus polizeilichen und öffentlichen Rücksichten dringend geboten, und genehmigt im Einverständnisse der geistlichen Vogtei den vorliegenden Plan in allen seinen Details. ad 1 Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 2. Die Durchführung der beantragten Herstellungen soll von Seite der Gemeinde für die sie treffenden Objekte im Laufe des Jahres 1857 beendet sein, falls von Seite der geistlichen Vogtei keine Hinderniße entgegen stehen. ad 2 Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 3. Bei der bereits erfolgten Feststellung des Präliminars, und dem ohnehin aufscheinenden Abgang von 10.570 fl wird der bezügliche Kostenbetrag auf drei Jahresperioden vertheilt, und zwar zu je einem Drittel auf das Jahr 1858, ein Drittel auf das Jahr 1859 endlich das letzte Drittl auf das Jahr 1860, so daß keine mir immer geartete Auslage auf das Verwaltungsjahr 1857 fällt. Es ist sonach bei Verfaßung des Präliminars pro 1858, 1859 und 1860 auf die Bedeckung dieser Kosten Bedacht zu nehmen. ad 3 Einhelliger Beschluß nach diesem Antragspunkt. 4. Unter den die Gemeinde treffenden Regulirungskosten wird verstanden, die Abtragung der Zwingmauer im Anschlage mit 50 fl die Ausfüllung des Stadtgrabens 300 fl die Planierung des Platzes mit 160 fl die Versetzung des Brunnens

nebst Anlegung der Wasserleitung und eines Kanals für das Ueberwasser 500 fl für die Umpflasterung der Pfarrgasse 280 fl sohin zusammen 1290 fl C.M. Dieser von dem Herrn Kreisingenieur berechnete Kostenanschlag wird bis zu seiner Höhe genehmiget. ad 4 Einstimmige Annahme dieses 4ten Antragspunktes mit Ausschluß der beantragten Versetzung des Brunnens, gegen welche nach dem unten aufgeführten Antrage des Herrn Gemeinderath Nutzinger der Gemeinderath sich mit Stimmenmehrheit entscheidet. 5. Der Gemeinderath sieht sich bei dem Ernste der finanziellen Lage der Stadt, welche ihm bei einer Umlage von 53 1/3 % auf die direkten und indirekten Steuern noch immer nicht das beruhigende Auslangen biethet, in die unabweisliche Nothwendigkeit versetzt, bei den für die Verschönerung des Kirchenplatzes bereits gebrachten Opfern eine weitere Beitragsleistung zu den projektirten gothischen Geländer auf der abzubrechenden Kirchenmauer abzulehnen und glaubt dieselbe getrost dem Wohlthätigkeitssinne anheim stellen zu können. ad 5 Der Gemeinderath erklärt sich mit Stimmenmehrheit gegen diesen 5ten Antragspunkt und faßt nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters mit Stimmenmajorität den Beschluß, daß zur Herstellung des projektirten gothischen Eisengeländers an der Kirchenmauer ein Beitrag den 147 fl C.M. aus der Stadtkassa geleistet werden solle. 6. An eine wohllöbliche k.k. Kreisbehörde ist unter Anschluß eines Protokollsextraktes ehrerbiethiger Bericht unter

nebst Anlegung der Wasserleitung und eines Kanals für das Ueberwasser 500 fl für die Umpflasterung der Pfarrgasse 280 fl sohin zusammen 1290 fl C.M. Dieser von dem Herrn Kreisingenieur berechnete Kostenanschlag wird bis zu seiner Höhe genehmiget. ad 4 Einstimmige Annahme dieses 4ten Antragspunktes mit Ausschluß der be- antragten Versetzung des Brunnens, gegen welche nach dem unten aufgeführ- ten Antrage des Herrn Gemeinderath Nutzinger der Gemeinderath sich mit Stimmenmehrheit entscheidet. 5. Der Gemeinderath sieht sich bei dem Ernste der finanziellen Lage der Stadt, welche ihm bei einer Umlage von 53 1/3 % auf die direkten und indirekten Steuern noch immer nicht das beruhigende Aus- langen biethet, in die unabweisliche Noth- wendigkeit versetzt, bei den für die Ver- schönerung des Kirchenplatzes bereits gebrachten Opfern eine weitere Beitrags- leistung zu den projektirten gothischen Geländer auf der abzubrechenden Kirchen- mauer abzulehnen und glaubt dieselbe getrost dem Wohlthätigkeitssinne an- heim stellen zu können. ad 5 Der Gemeinderath erklärt sich mit Stimmenmehrheit gegen diesen 5ten Antragspunkt und faßt nach dem An- trage des Herrn Bürgermeisters mit Stimmenmajorität den Beschluß, daß zur Herstellung des projektirten gothischen Eisengeländers an der Kir- chenmauer ein Beitrag den 147 fl C.M. aus der Stadtkassa geleistet werden solle. 6. An eine wohllöbliche k.k. Kreisbehörde ist unter Anschluß eines Protokollsex- traktes ehrerbiethiger Bericht unter

Rücklage des Communicates mit der ge- horsamsten Bitte zu erstatten, über die die Gemeinde treffenden Herstel- lungen zur Regulirung des Kirchen- platzes die wohlgefällige Ausarbei- tung der den Plane angemessenen detailirten Kostenüberschläge und deren Adjustirung mit den zur Durchführung im Sinne des heutigen Beschlußes festgesetzten Lizitations Bedingnissen technischer Seits zu veranlassen. Ich behalte mir vor, seiner Zeit ferne liegende auf die Frage Bezug nehmen- de Anträge zu stellen. ad 6 Einstimmiger Beschluß nach diesem 6. Antragspunkte. Zusatzantrag des Herrn Gemeinderath Nutzinger zum 4. Antragspunkte wegen Ver- setzung des Antoni-Brunnens. Herr Gemeinderath Nutzinger stellt den Antrag auf Belassung dieses Brunnens auf seinem gegenwärtigen Platze und zwar aus folgenden Gründen: 1. Ist der Brunnen offenbar zur Be- quemlichkeit des Publikums resp. der Anrainer zum Bezuge des Wassers da, was durch Versetzung erschwert wird. 2. Ist bei Feuersgefahr es besser, wenn selber in Mitte und Nähe der Häuser als entfernt steht. 3. Wird durch die Röhrenleitung das Wasser auch hier öfters sowie an andern Orten der Stadt ausbrechen und aufgraben nothwendig machen, was aber hier lästig ist. 4. Kann ich zu einer zweifelhaften Verschönerung nicht 500 fl C.M.

Rücklage des Communicates mit der gehorsamsten Bitte zu erstatten, über die die Gemeinde treffenden Herstellungen zur Regulirung des Kirchenplatzes die wohlgefällige Ausarbeitung der den Plane angemessenen detailirten Kostenüberschläge und deren Adjustirung mit den zur Durchführung im Sinne des heutigen Beschlußes festgesetzten Lizitations Bedingnissen technischer Seits zu veranlassen. Ich behalte mir vor, seiner Zeit ferne liegende auf die Frage Bezug nehmende Anträge zu stellen. ad 6 Einstimmiger Beschluß nach diesem 6. Antragspunkte. Zusatzantrag des Herrn Gemeinderath Nutzinger zum 4. Antragspunkte wegen Versetzung des Antoni-Brunnens. Herr Gemeinderath Nutzinger stellt den Antrag auf Belassung dieses Brunnens auf seinem gegenwärtigen Platze und zwar aus folgenden Gründen: 1. Ist der Brunnen offenbar zur Bequemlichkeit des Publikums resp. der Anrainer zum Bezuge des Wassers da, was durch Versetzung erschwert wird. 2. Ist bei Feuersgefahr es besser, wenn selber in Mitte und Nähe der Häuser als entfernt steht. 3. Wird durch die Röhrenleitung das Wasser auch hier öfters sowie an andern Orten der Stadt ausbrechen und aufgraben nothwendig machen, was aber hier lästig ist. 4. Kann ich zu einer zweifelhaften Verschönerung nicht 500 fl C.M.

aus der armen Stadtkassa bewilligen. Der Gemeinderath beschließt mit Stimmenmehrheit, daß der sogenannte Antoni-Brunnen auf seinem gegenwärtigen Platze belassen werde. 6453. Erinnerung in Betreff der Sparkasse: Vortrag Ich habe in der Gemeinderathssitzung vom 12. November d.J. in Folge des aufhabenden Mandates als Mitglied des Sparkasse Comites die Anregung gemacht, daß es nun nach Wiedervorlage der rektifizirten Statuten und den hiebei gestellten Ansuchen um Eröffnung des Sparkassa-Institutes für den 1. Jänner 1857 dringend gebothen erscheint, daß von Seite des Comites alle jene Vorfragen zur Lösung gelangen, welche nach Herablangung der allerhöchsten Bewilligung über die Activirung der Sparkassa zur Entscheidung gebracht sein müssen. In Anbetracht, daß das Comite nach dem Gemeinderathsbeschluße vom 12. Dezember 1855 Z. 6207 hiezu bevollmächtiget ist, jede Zögerung dem Inslebentreten dieses von der öffentlichen Meinung so gewunschenen Institutes hinderlich ist, und die Vertreter der Stadtgemeinde gegenüber den mit ihr vereinigten Landgemeinden bloßstellt, stelle ich den Dringlichkeits-Antrag: Der Gemeinderath ordnet an, daß das Comite ohne Verzug Mittwoch den 17. Dezember Nachmittags 3 Uhr zusammentrette, und mit Rücksicht auf die an die wohllöbliche k.k. Kreisbehörde unterm 13. Novbr. 1856 Z. 6207 de 1855

aus der armen Stadtkassa bewil- ligen. Der Gemeinderath beschließt mit Stimmenmehrheit, daß der sogenann- te Antoni-Brunnen auf seinem ge- genwärtigen Platze belassen werde. 6453. Erinnerung in Betreff der Sparkasse: Vortrag Ich habe in der Gemeinderathssitzung vom 12. November d.J. in Folge des auf- habenden Mandates als Mitglied des Sparkasse Comites die Anregung gemacht, daß es nun nach Wiedervorlage der rektifizirten Statuten und den hiebei gestellten Ansuchen um Eröffnung des Sparkassa-Institutes für den 1. Jänner 1857 dringend gebothen erscheint, daß von Seite des Comites alle jene Vor- fragen zur Lösung gelangen, welche nach Herablangung der allerhöchsten Bewilligung über die Activirung der Sparkassa zur Entscheidung gebracht sein müssen. In Anbetracht, daß das Comite nach dem Gemeinderathsbeschluße vom 12. Dezember 1855 Z. 6207 hiezu bevollmächtiget ist, jede Zögerung dem Inslebentreten dieses von der öffentlichen Meinung so gewunschenen Institutes hinderlich ist, und die Vertreter der Stadtgemeinde gegenüber den mit ihr vereinigten Landgemeinden bloßstellt, stelle ich den Dringlichkeits-Antrag: Der Gemeinderath ordnet an, daß das Comite ohne Verzug Mittwoch den 17. Dezember Nachmittags 3 Uhr zusammentrette, und mit Rücksicht auf die an die wohllöbliche k.k. Kreisbehörde unterm 13. Novbr. 1856 Z. 6207 de 1855

gerichtete Eingabe und die aus den Sta- tuten resultirenden Verpflichtungen die nothwendigen Einleitungen und Be- schlüße zur Forderung der Sparrkassa entgiltig faße und durchführe. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. IV. Section Ref. Herr G. Rath Amort 6230. Distr. Actuar Willner relationirt ad No. 6036 wegen Aufstellung der Wagenauswei- chungs-Aviso-Tafeln und Wegweiser. Diese Relation im Original oder in Abschrift dem Bauamte mit dem Auftra- ge zur baldigen Herstellung der inn- bemerkten Ausweichtafeln und Weg- weiser zuzustellen. 6196. VI. Section Ref. für Herrn G. Rath Lechner Hr. Bürgermeister Anna Wulzinger hiesige Armeninstituts- pfründnerin bittet um den Unterstand in einen der hiesigen Versorgungshäuser. Der Bittstellerin ist der Unterstand im Herrenhause aber ohne Verpflegung bewilligt, wovon dieselbe sowie der be- treffende Herr Inspizient und Obmann zu verständigen ist. Derselbe wird auch angewiesen dieser Person eine entsprechende Beschäftigung oder Arbeit zu geben und selbe dazu gütlich zu verhalten. 6252. Karl Biber verwitweter Ahlschmidtge- selle No. 475 in Aichet bittet um Unterstand in einen hiesigen Versorgungshaus. Den Referenten zur Vormerkg. zurück. 6215. Anna Neumüller verwittwete Inn- wohnerin in Ort No. 52 um Unterstand in einen hiesigen Versorgungshaus. Den Referenten zur Vormerkung. 5724. Josef Teufelmayr bittet um Unterstand im Bruderhaus. Dem Bittsteller wird der Unterstand im Bruderhause, gegen genaue Befolgung

gerichtete Eingabe und die aus den Statuten resultirenden Verpflichtungen die nothwendigen Einleitungen und Beschlüße zur Forderung der Sparrkassa entgiltig faße und durchführe. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. IV. Section Ref. Herr G. Rath Amort 6230. Distr. Actuar Willner relationirt ad No. 6036 wegen Aufstellung der Wagenausweichungs-Aviso-Tafeln und Wegweiser. Diese Relation im Original oder in Abschrift dem Bauamte mit dem Auftrage zur baldigen Herstellung der innbemerkten Ausweichtafeln und Wegweiser zuzustellen. 6196. VI. Section Ref. für Herrn G. Rath Lechner Hr. Bürgermeister Anna Wulzinger hiesige Armeninstitutspfründnerin bittet um den Unterstand in einen der hiesigen Versorgungshäuser. Der Bittstellerin ist der Unterstand im Herrenhause aber ohne Verpflegung bewilligt, wovon dieselbe sowie der betreffende Herr Inspizient und Obmann zu verständigen ist. Derselbe wird auch angewiesen dieser Person eine entsprechende Beschäftigung oder Arbeit zu geben und selbe dazu gütlich zu verhalten. 6252. Karl Biber verwitweter Ahlschmidtgeselle No. 475 in Aichet bittet um Unterstand in einen hiesigen Versorgungshaus. Den Referenten zur Vormerkg. zurück. 6215. Anna Neumüller verwittwete Innwohnerin in Ort No. 52 um Unterstand in einen hiesigen Versorgungshaus. Den Referenten zur Vormerkung. 5724. Josef Teufelmayr bittet um Unterstand im Bruderhaus. Dem Bittsteller wird der Unterstand im Bruderhause, gegen genaue Befolgung

der Hausordnung bewilliget, wovon der Herr Inspizient und Obmann des Bruderhauses und der Bittsteller rathschlägig zu verständigen sind. 6223. Rev. Konte des Kohlkommunitats-Kassier Frz. Unzeitig pr. 42 fl 36 xr C.M. für das in die Ennsdorferschule abgegebene Brennholz. Die Stadtkassa wird angewiesen den Betrag von 42 fl 36 xr gegen Ersatz aus der Pfarrschulkonkurenz an Herrn Franz Unzeitig als Kassier der Kohlkommune, auszubezalen, und das Geeignete wegen den Zurückersatz aus obiger Konkurrenz einzuleiten. 6154. Erlaß der k.k. Kreisbehörde vom 28. Novbr. l.J. Z. 8384 laut welchem dieselbe kundgibt, daß die h. Statth. die Betheilg. des Unterlehrers an der Ennsdorferschule mit einem Sustentationsbeitrag von 120 fl für das Jahr 1857 mit Befriedigung zur Kenntniß nimt. Wird zur Wissenschaft genommen. 6250. Distr. Actuar Willner überreicht die Revisions Bemerkungen über die vom Stadtkassier H. Ludwig Göschl pr. 1854 gelegte Armen-Instituts Rechnung. Anliegender Ausweis über die Kosten der Siechenanstalt wird zur Wissenschaft genommen und ist dieser Rechnung als Ergänzung anzuschließen. Der Abgang von 9 fl 29 xr aber ist von den Erben des verstorbenen Kassier Göschl anzusprechen. 6285. Josef Pettenberger Viertlmstr. der Vorstadt Aichet bittet um Aufname des Armen-Institutspfründners Philipp Amon ins Verpflegszimmer im Sondersiechenhaus. Der betreffende Armenvater ist aufzufordern die Angabe des H. Viertelmstrs.

der Hausordnung bewilliget, wo- von der Herr Inspizient und Obmann des Bruderhauses und der Bittsteller rathschlägig zu verständigen sind. 6223. Rev. Konte des Kohlkommunitats-Kassier Frz. Unzeitig pr. 42 fl 36 xr C.M. für das in die Ennsdorferschule abgegebene Brennholz. Die Stadtkassa wird angewiesen den Be- trag von 42 fl 36 xr gegen Ersatz aus der Pfarrschulkonkurenz an Herrn Franz Unzeitig als Kassier der Kohlkommune, auszubezalen, und das Geeignete we- gen den Zurückersatz aus obiger Kon- kurrenz einzuleiten. 6154. Erlaß der k.k. Kreisbehörde vom 28. Novbr. l.J. Z. 8384 laut welchem dieselbe kundgibt, daß die h. Statth. die Betheilg. des Unterlehrers an der Ennsdorferschule mit einem Sustentations- beitrag von 120 fl für das Jahr 1857 mit Befrie- digung zur Kenntniß nimt. Wird zur Wissenschaft genommen. 6250. Distr. Actuar Willner überreicht die Revi- sions Bemerkungen über die vom Stadt- kassier H. Ludwig Göschl pr. 1854 gelegte Armen-Instituts Rechnung. Anliegender Ausweis über die Kosten der Siechenanstalt wird zur Wissenschaft genommen und ist dieser Rechnung als Ergänzung anzuschließen. Der Abgang von 9 fl 29 xr aber ist von den Erben des verstorbenen Kassier Göschl anzusprechen. 6285. Josef Pettenberger Viertlmstr. der Vorstadt Aichet bittet um Aufname des Armen-Insti- tutspfründners Philipp Amon ins Verpflegs- zimmer im Sondersiechenhaus. Der betreffende Armenvater ist aufzu- fordern die Angabe des H. Viertelmstrs.

mit zu bestättigen, damit wenn Platz im Verpflegszimmer vorhanden sein wird, für die Unterkunft des Hilfsbe- dürftigen Sorge getragen werden kann. 6313. Rev. Konto des Ferd Gründler pr. 54 1/2 xr C.M. für abgegebene Nägel. Der Stadtpfarrkirchen-Rechnungsfüh- rung zur Zalung von 54 1/2 xr C.M. 6312. Rev. Konto des Ferd. Gründler pr. 5 fl 18 1/2 xr C.M. für abgegebene Schindlnägl. Der Stadtpfarrkirchen Rechnungsführung zur Zalung. 6308. Wochenliste des Zimmermeister Karl Stohl für verrichtete Zimmermannsarbeiten bei den Todtengräber-Haus im Friedhof von 1. bis 10. Juli 1856 pr. 19 fl 48 xr C.M. Der Stadtpfarrkirchen Rechnungs- führung zur Zalung der Hälfte pr. 9 fl 54. 6309. Wochenliste des Zimmermeister Karl Stohl für verrichtete Zimmermannsarbeit bei den Todtengräber-Hause im Friedhofe von 1. bis 11. Oktober 1856 pr. 14 fl 34 xr. Der Stadtpfarrkirchen-Rechnungsfüh- rung zur Zalung der Hälfte von 7 fl 17 xr. 6310. Rev. Konto des Mathias Forsthuber pr. 3 fl 24 xr C.M. für gelieferte Schindel. Der Stadtpfarrkirchen-Rechnungsführung zur Zalung von 3 fl 24 xr. 6311. Rev. Konto des Math. Forsthuber pr. 13 fl 36 xr C.M. für gelieferte Schindl. Der Stadtpfarrkirchen-Rechnungsführung zur Zalung von 13 fl 36 xr C.M. 6210. Erlaß der k.k. Kreisbehörde vom 1. Dezbr. l.J. No. 8449 Betreff der Reparatur des Daches des Krankenhauses zu St. Anna. Dieser Akt ist bei dem Umstande, daß in gegenwärtiger Jahreszeit die beantragte Reparatur nicht ausgeführt werden kann indeß aufzubewahren, im Monat April

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2