Ratsprotokoll vom 2. Dezember 1856

ohne Beistellung des Materials oder Umpflasterung in gleicher Weise zu sichern. f. Die Instandhaltung der beschot- terten Strassen, respective die Beistellung der für nothwendig befundenen Schotterfuhren wird über commissionelle Begehung der städtischen Strassen angeord- net, und dieserwegen mit den Lie- ferern, ein die Abfuhr sicherndes Auord. Protokoll gegen gemein- deräthliche Genehmigung, aufgenommen. g. Größere unvorgesehene bau- ämtliche Auslagen im Laufe des Verwaltungsjahres werden über Vortrag des Herrn Referenten der IV. Section einer besonderen Verhandlung des Gemeinderathes unterzogen. h. Der Herr Bürgermeister wird ersucht, die wichtige Section des Bauwesens nach der Geschäftsord- nung derart zu kompletiren, daß die vorkommenden Gegen- stände technisch und pracktisch er- schöpft von den Gemeinderath zur Schlußfassung gelangen. Von diesen Verfügungen werden Herr Bauamtsverwalter Wittig- schlager und Millner mittelst Pro- tokolls-Extrakt verständigt, und er- sucht, sich im Interesse des Gemeinde- Haushaltes darnach zu benehmen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Vorgelesen und angenommen: Gaffl Haller Aichinger Wittigschlager

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