ohne Beistellung des Materials oder Umpflasterung in gleicher Weise zu sichern. f. Die Instandhaltung der beschotterten Strassen, respective die Beistellung der für nothwendig befundenen Schotterfuhren wird über commissionelle Begehung der städtischen Strassen angeordnet, und dieserwegen mit den Lieferern, ein die Abfuhr sicherndes Auord. Protokoll gegen gemeinderäthliche Genehmigung, aufgenommen. g. Größere unvorgesehene bauämtliche Auslagen im Laufe des Verwaltungsjahres werden über Vortrag des Herrn Referenten der IV. Section einer besonderen Verhandlung des Gemeinderathes unterzogen. h. Der Herr Bürgermeister wird ersucht, die wichtige Section des Bauwesens nach der Geschäftsordnung derart zu kompletiren, daß die vorkommenden Gegenstände technisch und pracktisch erschöpft von den Gemeinderath zur Schlußfassung gelangen. Von diesen Verfügungen werden Herr Bauamtsverwalter Wittigschlager und Millner mittelst Protokolls-Extrakt verständigt, und ersucht, sich im Interesse des GemeindeHaushaltes darnach zu benehmen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Vorgelesen und angenommen: Gaffl Haller Aichinger Wittig
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