Ratsprotokoll vom 2. Dezember 1856

bereits erfolgte Abschaffg. keine Folge zu geben. No 6242. Zur III. Section. Rft. Herr Vizebürgermeister. Vortrag. Alle Angelegenheiten der Gemeinde immer den natürlichen Wirkungskreise berühren in ihrer endlichen Austragung die städtische Kassa, und werden in der Jahresrechnung unter den Verschiedenen Rubriken theils als Einnahme oder Ausgabe repraesentirt. Aus diesem Grunde erlaube ich mir im Interesse des städtischen Haushaltes nachträglich zu den Anordnungen über Durchführung der Präliminarbestimmungen pro 1857 laut Vortrag vom 24. Oktober 1856 ad № 5579 nachstehende Anregung zu machen, und die derselben entsprechenden Anträge der gemeinderäthlichen Gutheißung zu unterbreiten. Der bisherige Vorgang, die unter Rubrick VIII des Jahresvoranschlags als bauämtliche Auslagen erscheinenden Passiv-Forderungen, am Ende des Verwaltungsjahres mit den bezüglichen Conten zur Zalungs-Vorlage zu bringen, zeigt sich erfahrungsgemäß sowohl für die Stadtkassa als für die wirksam unpartheiische Kontrollirung jeder zu einer größeren Summe anschwellenden Forderung nachtheilig, behindert die Rechnungsrevision, welche einen weiteren Zweck als bloße Laterirung zur Aufgabe hat, und stört endlich nebst der längeren Verzögerung

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