Ratsprotokoll vom 2. Dezember 1856

bereits erfolgte Abschaffg. keine Folge zu geben. No 6242. Zur III. Section. Rft. Herr Vizebürgermeister. Vortrag. Alle Angelegenheiten der Gemein- de immer den natürlichen Wirkungs- kreise berühren in ihrer endlichen Austragung die städtische Kassa, und werden in der Jahresrechnung unter den Verschiedenen Rubriken theils als Einnahme oder Ausgabe reprae- sentirt. Aus diesem Grunde erlau- be ich mir im Interesse des städtischen Haushaltes nachträglich zu den An- ordnungen über Durchführung der Präliminarbestimmungen pro 1857 laut Vortrag vom 24. Oktober 1856 ad № 5579 nachstehende Anregung zu machen, und die derselben ent- sprechenden Anträge der gemein- deräthlichen Gutheißung zu un- terbreiten. Der bisherige Vorgang, die unter Rubrick VIII des Jahresvoranschlags als bauämtliche Auslagen erschei- nenden Passiv-Forderungen, am Ende des Verwaltungsjahres mit den bezüglichen Conten zur Zalungs-Vor- lage zu bringen, zeigt sich erfahrungs- gemäß sowohl für die Stadtkassa als für die wirksam unpartheiische Kon- trollirung jeder zu einer größeren Summe anschwellenden For- derung nachtheilig, behindert die Rechnungsrevision, welche einen weiteren Zweck als bloße Laterirung zur Aufgabe hat, und stört endlich nebst der längeren Verzögerung

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