2. den Josef Waschl, im Jahre 1822 zu Koppel in Oberöster geboren, Korporal im 59. Lin. Inft. Regmte, im Dezember 1853, nachdem er 10 Jahre 10 Monate u 10 Tage beim Militär gedient hatte, mit Abschied entlassen, gegenwärtig zu Koppel als Zimmermann bedienstet hat gleichfalls eine einfehlenswerthe Conduite, kann aber weniger gut lesen und schreiben. Es wäre daher dem erstgenannter bewerber in Anbetracht seines geringeren Alters, seiner höheren Charge u. seiner größeren Verwendbarkeit zu Schreibgeschäften der Vorzug einzuräumen. Mit Bezugnahme auf den Gemeinderathsbeschluß vom 28. July v.J. Z. 3708 u. die mit selben festgesetzter Bedingungen für die Verleihung einer Polizeiwachmanns Stelle trage ich daher an: „Es sei Felix Gebetsroither als Wachmann bei der städtischen Polizeiwache aufzunehmen u. für ihn das Anstellungsdekret auszufertigen in welchem der Termin zur Eidesablegung bis längstens 30. Dezember d.J. einzustellen ist. Über diese Besetzung ist ungesäumt unter Allegirung des Anstellungsdekretes behufs hochortiger Genehmigung zu weiterer Weisung an den Ernannten Bericht an die wohllöbliche kk Kreisbehörde mit dem Bemerken zu erstatten, daß für die Fall, als die Ernennung der mit Gemeinderathsbeschluß v. 24. v. Mts. Z. 5110 gleich-
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