Ratsprotokoll vom 25. November 1856

zuvor ein koõneller Augenschein nöthig ist u. dieser erst dann stattfinden kann, wenn die Markthütten zum nächstkommenden Frühjahrsmarkt wieder allgemein aufgestellt sein werden, wo dann es dem Bittsteller frei steht sein Gesuch bei Zeiten wiederholt einzubringen. Ref. Sekretär Aichinger. ad Nrum 5596. Vortrag der Instruktion über die Kontrollirung, Einhebung u. Rückvergütung des Gemeindezuschlages bei der eine Durch- u. Ausfuhr des Bieres in Steyr für das Mauth-, Perzeptionsu. Gemeinde-Amtspersonale und für die auswärtigen u. hiesigen Bräuer §.§. 1 - 77. Diese Instruktion erhält hiermit die gemeinderäthliche Genehmigung u. ist nach geschehener Drucklegung sogleich dem betreffenden Amtspersonale u. den hiesigen u. auswärtigen Bräuern zuzustellen. Vorgelesen nichtig gefunden und gefertigt: Gaffl Haller Dr. Spängler Aichinger Sekretär

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