Ratsprotokoll vom 25. November 1856

zuvor ein koõneller Augenschein nöthig ist u. dieser erst dann statt- finden kann, wenn die Markthütten zum nächstkommenden Frühjahrsmarkt wieder allgemein aufgestellt sein werden, wo dann es dem Bittsteller frei steht sein Gesuch bei Zeiten wie- derholt einzubringen. Ref. Sekretär Aichinger. ad Nrum 5596. Vortrag der Instruktion über die Kontrollirung, Einhebung u. Rückver- gütung des Gemeindezuschlages bei der eine Durch- u. Ausfuhr des Bieres in Steyr für das Mauth-, Perzeptions- u. Gemeinde-Amtspersonale und für die auswärtigen u. hiesigen Bräu- er §.§. 1 - 77. Diese Instruktion erhält hiermit die gemeinderäthliche Genehmigung u. ist nach geschehener Drucklegung sogleich dem betreffenden Amtsper- sonale u. den hiesigen u. auswärtigen Bräuern zuzustellen. Vorgelesen nichtig gefunden und gefertigt: Gaffl Haller Dr. Spängler Aichinger Sekretär

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