Ratsprotokoll vom 11. November 1856

Nachdem nun von dem hiezu bestimten permanenten Comité mit den sämt- licher Landgemeinden des Bezirkes Steyr (mit Inbegriff der früher nicht begetretenen Ortsgemeinde Klein- raming) die bezüglichen Verein- barungen gepflogen, die Statuten- modifikationen im Sinne des h. Mini- sterial Erlasses vorgenommen wür- den u. die sämtlichen Erklärungen der Landgemeinden nach langen, unliebsamen Verzögerungen end- lich eingelangt sind, so lege ich hiermit dem löblichen Gemeinde- rathe die nach Weisung des obigen h. Ministerial Erlasses neu redi- girten Sparrkasse-Statuten sowie die nachstehende Erklärung der Stadtgemeinde Steyr zur An- nahme und Genehmigung vor. (Vorlesung der modifizirten Na- tuten:) Die Haftungserklärung der Nachgemeinde lautet: No 6207. Erklärung Von der Gemeinde der k:k: l.f. Stadt Steyr wird die Errichtung einer Sparkasse in Steyr mit den nachstehenden, sämtlichen Gemeinden des Bezirkes Steyr unter ihrer solidarischen Haftung gegenüber dritten Personen und unter ihrer gleichen gemeinschäftlichen Ver- pflichtung zur Aufrechthaltung dieses Vereines und zur Förderung der Anstalt untereinander unternommen. Es vereiniget

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