Ratsprotokoll vom 11. November 1856

Nachdem nun von dem hiezu bestimten permanenten Comité mit den sämtlicher Landgemeinden des Bezirkes Steyr (mit Inbegriff der früher nicht begetretenen Ortsgemeinde Kleinraming) die bezüglichen Vereinbarungen gepflogen, die Statutenmodifikationen im Sinne des h. Ministerial Erlasses vorgenommen würden u. die sämtlichen Erklärungen der Landgemeinden nach langen, unliebsamen Verzögerungen endlich eingelangt sind, so lege ich hiermit dem löblichen Gemeinderathe die nach Weisung des obigen h. Ministerial Erlasses neu redigirten Sparrkasse-Statuten sowie die nachstehende Erklärung der Stadtgemeinde Steyr zur Annahme und Genehmigung vor. (Vorlesung der modifizirten Natuten:) Die Haftungserklärung der Nachgemeinde lautet: No 6207. Erklärung Von der Gemeinde der k:k: l.f. Stadt Steyr wird die Errichtung einer Sparkasse in Steyr mit den nachstehenden, sämtlichen Gemeinden des Bezirkes Steyr unter ihrer solidarischen Haftung gegenüber dritten Personen und unter ihrer gleichen gemeinschäftlichen Verpflichtung zur Aufrechthaltung dieses Vereines und zur Förderung der Anstalt untereinander unternommen. Es vereiniget

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