Ratsprotokoll vom 11. November 1856

gesamte Regie dieser Sparrkasse, ohne irgend eine Beitragsleistung von dem Vereinigten Landgemeinden zu fordern, vorderhand für sich allein und aus eigenem Gemeindevermögen zu bestreiten, wogegen sie sich vorbehält, seinerzeit aus dem Verwaltungsgewinne hiefür den Rückersatz beanspruchen zu dürfen. Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich endlich unter ihrer Vermittlung und Haftung zu Verwaltungs-Zwecken einen Baarfond von mindestens Vier Tausend (4000 fl) Gulden Konvenz: Münze zu schaffen, welcher bis zum Beginne der Wirksamkeit des Sparrkassa-Institutes zu Stande gebracht sein muß und sonach dieser Anstalt als Darlehen zur Verfügung gestellt und in so lange belassen wird, bis der zu bildende Reservefond der Sparrkasse die Höhe des doppelten Betrages von dem aufgebrachten Baarfonde erreicht haben wird. Ich stelle daher den Antrag, der löbl: Gemeinderath wolle beschließen: 1. daß die vorgetragenen, vom h. kk. Ministerio des Innern anbefohlenen Modifikationen der Sparrkassa: Statuten genehmiget — und 2. daß die vorgetragenen Haftungen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2