Ratsprotokoll vom 11. November 1856

gesamte Regie dieser Sparrkasse, ohne irgend eine Beitragslei- stung von dem Vereinigten Landgemeinden zu fordern, vorderhand für sich allein und aus eigenem Gemeindevermö- gen zu bestreiten, wogegen sie sich vorbehält, seinerzeit aus dem Verwaltungsgewinne hie- für den Rückersatz beanspruchen zu dürfen. Die Stadtgemeinde Steyr ver- pflichtet sich endlich unter ihrer Vermittlung und Haftung zu Verwaltungs-Zwecken einen Baarfond von mindestens Vier Tausend (4000 fl) Gulden Konvenz: Münze zu schaffen, wel- cher bis zum Beginne der Wirk- samkeit des Sparrkassa-Institu- tes zu Stande gebracht sein muß und sonach dieser Anstalt als Darlehen zur Verfügung ge- stellt und in so lange belassen wird, bis der zu bildende Reser- vefond der Sparrkasse die Höhe des doppelten Betrages von dem aufgebrachten Baarfonde er- reicht haben wird. Ich stelle daher den Antrag, der löbl: Gemeinderath wolle be- schließen: 1. daß die vorgetragenen, vom h. kk. Ministerio des Innern anbefohlenen Modifikationen der Sparrkassa: Statuten geneh- miget — und 2. daß die vorgetragenen Haftungen

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