Ratsprotokoll vom 11. November 1856

lassen. Zur Überkommung desselben hat Bittstellerin ihren dießfälligen Wunsch den Herrn Bauamtsverwal- ter Wittigschlager bekannt zu geben, welcher sonach die dießfällige Zufuhr anordnen wird. Antrag über die demnächstige Skon- trirung der städt Kassa. Da Nach §. 71 d. Gs. der Gemeinderath verpflichtet ist, für die Verwahrung der Kassen zu sorgen u. dieselben öfter im Laufe des Jahres durch von ihm zu ernennende Kommissare scontriren, zu lassen, so wird der Beschluß ge- faßt, Dienstag den 18. l.Mts. diese gemeinderäthl. Scontrirung der städt. Kasse vornehmen zu lassen u. werden hiezu der Herr Kassareferent Vizebürgermei- ter Haller, u. der Herr Ge- meinderath Amort designirt. Nachvorlesung als richtig aufgenommene gefertigt: Gaffl Haller Aichinger Millner

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