lehrers Benedikt kaum mehr ermöglicht werden kann, so würde ein Grund wegfallen, auf welchem der frühere abweisliche Bescheid basirt war. Wird nun weiters erwogen, daß es dem Lehrer an der Aicheterschule bei dem bedeutenden Schulbesuche an dieser Schule leicht ankomt, seinem Unterlehrer Kost und Wohnung zu geben, so dürfte sich dieser zweite Grund theilweise auch beheben u. ich trage in Anbetracht aller weiteren Billigkeitsgründe an auf folgenden Beschluß: „Dem Schullehrer Benedikt an der Schule zu Ennsdorf resp. seinem Unterlehrer Fried. Büchl oder dessen Nachfolger u. zwar zu handen des Letzteren wird ein Beitrag für ein Jahr d. i. vom 1. Oktober 1856 bis 30. September 1857 pr. Siebzig Gulden C.M. in monatlichen Raten aus der Schulkonkurrenzkasse bewilligt. Nach Abblauf dieses Jahres jedoch ist unter Beibringung einer Fassionstabelle u. des Verzeichnisses der schulbesuchenden Kinder um die weitere Bewilligung dieses Bezuges einzuschreiben, u. es wird dem Gemeinderathe dann freistehen, diesen Bezug nach Maßgabe der Schulgeldeinnahmen entweder definitiv, oder auf ein weiteres Jahr zu bewilligen oder ganz zurück zu weisen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Referat des Sekretär Aichinger 5544. Int. der Kreisbehörde über die h. Statt-
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