hierstädtischen Polizeiwachdienst die Stellen der 3 abgängigen Wachmänner sogleich zu besetzen seien und gleichzeitig auch die Bedingungen festgestellt hatte (ablegatur hoc conclusur) unter welchen die Besetzung dieser Stellen verfügt werden sollte, so verwendete man sich bei dem Umstande, als die k.k. Central Evidenzhaltungs Kommission für Civilbedienstungen seit des mit kreisbehördlichen Erlasse vom 6. Oktober v.J. Z. 7049 intimirten, jedoch ohne Resultat gebliebenen Vorschlages von 5 Militär Individuen (Ablesung des Bezugsaktes) seither keine weiteren bezüglichen Vorschläge herablangen ließ, – mit Note v. 14. August Z. Z. 3702 an das löbl. k.k. Weerbezirks Commando des Lin. Inf. Regmtes. Erzherzog Rainer No. 59 mit dem Ersuchen um Bekanntgebung geeigneter Individuen zur Besetzung dieser offenen Stellen. Wohlselbes theilte mit Note v. 30. Aug. l.J. die Conduit listen u. Strafextrakte der beiden um eine dieser erledigten Stellen bittlich gewordenen: 1. Martin Arminger Korporal im Stande der Regiments Reserve und 2. Andreas Hölzl früher Korporal im Regmte. nun mit Abschied entlassen, – hieher mit. Weiters meldete sich unterm 1. Aug. l.J. Nrum 3871 auch 3. Erasmus Behringer, verabschiedeter ex Gendarme Korporal, gegenwärtig hier als Mühljunge bedienstet, gleichfalls um Verleihung einer solchen erledigten
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