um jeden Augenblick den ziffermäßigen Stand in den einzelnen Zweigen unzweifelhaft erheben zu können, so ist für den Referenten der III. Section ein Schema mit allen vorgeschriebenen Haupt- und Sub-Rubriken des Präliminars anzufertigen, in welche derselbe wenigstens allmonatlich die Empfänge und Ausgaben summarisch einzutragen hat, um hiernach die fortwährende Einhaltung des Präliminars überwachen zu können. Das Vollzugsbureau wird mit der Anfertigung dieses Schema beauftragt. Diese administrativen Maßregeln haben mit dem Beginne des Verwaltungsjahres in Kraft zu tretten; es ergehen daher an die hiebei betheiligten Organe die gemässensten Aufträge zum genauen Vollzug, und sind sonach hievon, der Herr Rechnungsrevident, das Cassa- und Bauamt, das Vollzugsbureau und der Referent mit der III. Section mittelst Protokolls-Extrackten von diesen gemeinderäthlichen Anordnungen rechtzeitig zu verständigen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Nach Vorlesung als richtig aufgenommen gefertigt: Gaffl Haller Aichinger Sekretär Dr. Spängler
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