Ratsprotokoll vom 24. Oktober 1856

um jeden Augenblick den zif- fermäßigen Stand in den ein- zelnen Zweigen unzweifelhaft erheben zu können, so ist für den Referenten der III. Section ein Schema mit allen vorgeschrie- benen Haupt- und Sub-Rubriken des Präliminars anzufertigen, in welche derselbe wenigstens all- monatlich die Empfänge und Aus- gaben summarisch einzutragen hat, um hiernach die fortwährende Einhaltung des Präliminars überwachen zu können. Das Vollzugsbureau wird mit der Anfertigung dieses Schema beauftragt. Diese administrativen Maßre- geln haben mit dem Beginne des Verwaltungsjahres in Kraft zu tretten; es ergehen daher an die hiebei betheiligten Organe die gemässensten Aufträge zum genauen Vollzug, und sind sonach hievon, der Herr Rechnungs- revident, das Cassa- und Bauamt, das Vollzugsbureau und der Re- ferent mit der III. Section mittelst Protokolls-Extrackten von diesen gemeinderäthlichen Anordnungen rechtzeitig zu verständigen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Nach Vorlesung als richtig aufgenommen gefertigt: Gaffl Haller Aichinger Sekretär Dr. Spängler

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