sein sollen, daß alle Empfangs und Ausgabsposten ganz zweifellos in dieselben eingereicht werden; damit diese Rechnungsrubriken dann auch noch nach Jahren eine leichte Uibersicht gewähren: wie sich im Laufe der Zeit diese oder jene Einnahmsquelle geändert, dann welcher Kostenaufwand auf die einzelnen Stadtsbedürfnisse als die Verwaltung, die Sicherheits und Sanitätspflege, auf Gebäude, Strassen, Brücken etz. entfallen sei. Um nun einen solchen befriedigenden Einblick in die jeweilige Rechnung der Stadtgemeinde zu gewähren, ist eine vollständige Amtsabschrift des genehmigten Präliminars dem Cassaamte mit dem Auftrage zuzustellen: Die Haupt und Sub Rubriken in der Stadtkasse Rechnung pr. 1857 ganz genau nach der, in diesem umgearbeiteten Präliminare eingeführten Ordnung vorzuschreiben, und fortzuführen, und auch bei der Aufschrift jeder Rubrik sogleich den präliminirten Antrag beizusetzen. c) Durch diese Umgestaltung der verschiedenen Rubriken, und deren Vertheilung in die einschlägigen Subrubriken ändert sich auch der bauämtliche Kontrollsausweis, welcher sich sonach auf die Post 3 der II. Empfangsrubrik, und auf die VIII. Empfangsrubrik, dann auf die Post 4 der II., Post 2 der V. Post 3 der VI., sämtliche Posten
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