Ratsprotokoll vom 24. Oktober 1856

sein sollen, daß alle Empfangs und Ausgabsposten ganz zweifel- los in dieselben eingereicht werden; damit diese Rechnungs- rubriken dann auch noch nach Jahren eine leichte Uibersicht ge- währen: wie sich im Laufe der Zeit diese oder jene Einnahmsquelle ge- ändert, dann welcher Kostenaufwand auf die einzelnen Stadtsbedürfnisse als die Verwaltung, die Sicherheits und Sanitätspflege, auf Gebäude, Strassen, Brücken etz. entfallen sei. Um nun einen solchen befrie- digenden Einblick in die jeweilige Rechnung der Stadtgemeinde zu gewähren, ist eine vollständige Amtsabschrift des genehmigten Präliminars dem Cassaamte mit dem Auftrage zuzustellen: Die Haupt und Sub Rubriken in der Stadtkasse Rechnung pr. 1857 ganz genau nach der, in diesem umgearbeite- ten Präliminare eingeführten Ordnung vorzuschreiben, und fort- zuführen, und auch bei der Aufschrift jeder Rubrik sogleich den prä- liminirten Antrag beizusetzen. c) Durch diese Umgestaltung der verschiedenen Rubriken, und deren Vertheilung in die einschlägi- gen Subrubriken ändert sich auch der bauämtliche Kontrolls- ausweis, welcher sich sonach auf die Post 3 der II. Empfangsrubrik, und auf die VIII. Empfangsrubrik, dann auf die Post 4 der II., Post 2 der V. Post 3 der VI., sämtliche Posten

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