zu entwerfen, die angedeuteten Register die nöthigen Kolonnen in zweckmäßigster Weise anzuschaffen, vorerst nach Vollendung dieser Einleitungen in einer genauen Darstellung des ganzen Verfahrens zur Einhebung des städtischen Gemeindezuschlages auf die indirekten Steuern der wohllöblichen k.k. Kreisbehörde ehrerbiethigen Bericht mit der Bitte zu erstatten diese als nöthig befundenen administrativen Maßregeln die höhere Genehmigung zu ertheilen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. No. 5597 Vortrag Aus der Annahme des Präliminars pr. 1857 in Folge Gemeinderathsbeschlußes vom 7. Oktober d.J.; das ist der Feststellung der ziffermäßigen Ansätze sämtlicher Einnahms und Ausgabsposten des städtischen Haushaltes, und der zur Deckung des nachgewiesenen Abgangs vorgezeichneten Maßregeln ergeben sich nachstehende administrative Anordnungen, welche ich zur Genehmigung und Erlassung dem Gemeinderathe unterbreite. a) Um die decretirte 20 % Anlage im Gemeindebezirke auf die direkten Steuern zu realisiren, wird der Rechnungsrevident angewiesen, den Repartitions-Ausweis mit möglichster Beschleunigung anzufertigen, und sich hiebei nach Maßgdaebs eVdeer ws ai ml t uznwg sejiat eh nr eSs e1m8 5e6s t e r
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