Ratsprotokoll vom 24. Oktober 1856

zu entwerfen, die angedeuteten Register die nöthigen Kolonnen in zweckmäßigster Weise anzuschaffen, vorerst nach Vollendung dieser Ein- leitungen in einer genauen Dar- stellung des ganzen Verfahrens zur Einhebung des städtischen Gemeindezu- schlages auf die indirekten Steuern der wohllöblichen k.k. Kreisbehörde ehrerbiethigen Bericht mit der Bitte zu erstatten diese als nöthig befun- denen administrativen Maßre- geln die höhere Genehmigung zu ertheilen. Einstimmiger Beschluß nach die- sem Antrage. No. 5597 Vortrag Aus der Annahme des Präliminars pr. 1857 in Folge Gemeinderathsbeschlu- ßes vom 7. Oktober d.J.; das ist der Feststellung der ziffermäßigen An- sätze sämtlicher Einnahms und Aus- gabsposten des städtischen Haushal- tes, und der zur Deckung des nachge- wiesenen Abgangs vorgezeichneten Maßregeln ergeben sich nachstehende administrative Anordnungen, welche ich zur Genehmigung und Erlassung dem Gemeinderathe unterbreite. a) Um die decretirte 20 % Anlage im Gemeindebezirke auf die direk- ten Steuern zu realisiren, wird der Rechnungsrevident angewiesen, den Repartitions-Ausweis mit möglichster Beschleunigung anzu- fertigen, und sich hiebei nach Maß- gabe des im zweiten Semester des Verwaltungsjahres 1856

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