Ratsprotokoll vom 24. Oktober 1856

dem Mauthner vorzuweisen, welcher den richtigen Austritt der ganzen eingeführten Fracht aus dem Stadtbezirk mittelst Stampilie hierauf bestättiget. Die so versehene Bollete wird bei der Rückfahrt bei demjenigen Schranken, wo die Durchfuhrsfracht ursprünglich eingetretten ist, abgegeben und von dem Mauthner am End des Monats an die Gemeindevorstehung abgeführt. Die Ein und Ausfuhr ist nur bei dem Schranken, an der Sirningerstrasse, am Schnallenthor, im Ennsdorf und in der Schönau an den Hauptstrassen gestattet, respecktive auch die Ausfuhr bei dem Pfarrthorschranken. Die besonderen Bestimmungen über die Mitwirkung der Gefällenwache und Gendarmerie, die Einführung der Strafen und Taglia bei erwiesener Umgehung des städtischen Gefälles werden nachträglicher Verhandlungen vorbehalten. Das Comite stellt den Antrag die Modalitäten in ihren Hauptgrundzügen gemeinderäthlich zu genehmigen, und dasselbe zu ermächtigen, ohne Verzug bei dem nahen Ablauf des Verwaltungsjahres die zur Durchführung nothwendigen Vorarbeiten zu pflegen, die dem ganzen Verfahren zu Grunde liegende Kundmachung mit den bezüglichen Dienstinstrucktionen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2