Ratsprotokoll vom 24. Oktober 1856

erst zu schaffenden nothwendigen Mitwirkung von Organen als Mithilfe der Durchführung, und der Aufstellung der für ein öffentliches Amt unerläßlichen Controlle eine äußerst schwierige und complicirte. Es mußte sich sonach über leitende Grundsätze geeiniget werden, welche im Detail der Manipulation unverrückt im Auge zu haben sind. Als solche wurden erkannt, Sicherstellung des Gefälls in seinen ungeschmälerten Erträgnisse nach Maßgabe der erwiesenen Consumo im Gemeindebezirke, Aufstellung eines Personalstatus unter Benüt- zung der schon vorhandenen Arbeits- kräfte zur Erzielung einer außer Zweifel stehenden Controlle mit mög- lichster Vereinfachung des ganzen Verfahrens, endlich die vollste Be- rücksichtigung hier erzeugter geisti- ger Flüßigkeiten, deren Verbrauch zum Export bestimmt ist, und wohl als solche mit keinem Gemeindezuschlage zu belegen sind. Nach dieser kurzen Einleitung tra- ge ich als gewählter Berichterstatter des Comites das Resultat der ge- pflogenen Berathungen mit der prinzipiellen Fassung zur Begutach- tung und Schlußfassung vor, und erlaube mir die Bemerkung, daß erst nach Genehmigung des Gemein- derathes die völlige zweckdienliche Ausarbeitung erfolgen kann. Die Einhebung des decretirten Ge- meindezuschlages findet sowohl bei

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2